Berufsunfähigkeit

Ihre Gesundheit sichert Ihre Arbeitskraft und damit Ihre finanzielle Existenz.

Welche Leistung haben Arbeitnehmer vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit zu erwarten?

 

Jeder nach dem 01.01.1961 Geborene hat nur noch Anspruch auf eine
Erwerbsminderungsrente- nicht Berufsunfähigkeitsrente! Diese unterteilt die gesetzliche Leistung nach dem Grad der Erwerbsminderung, welche von einem Amtsarzt festgestellt wird. Die Erwerbsminderungsrente ist unabhängig vom erlernten oder ausgeübten Beruf (Stichwort: Verweisbarkeit).

 

Sie beträgt die wenn Sie noch

3 - 6 Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten können, ca. 17 %

und bei

0 - 3 Stunden in irgendeinem Beruf ca. 34 % vom Bruttogehalt.

 

Lassen Sie sich Ihren kostenlosen Versicherungsvergleich online erstellen!

 

 

 

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.

Sie haben folgende Daten eingegeben:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.