Altersvorsorge

Ob Pensionskasse, Direktversicherung oder Unterstützungskasse - für die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer einen Teil Ihres Bruttogehalts umwandeln lassen (Entgeltumwandlung) und so erhebliche Einsparungen bei Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erzielen.

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

 

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In vielen deutschen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung längst eine Selbstverständlichkeit. Dennoch gibt es noch immer eine beträchtliche Zahl, meist kleinere Betriebe, in denen das Thema keineswegs so präsent ist. Das ist für die Angestellten dort von Nachteil, denn: War die betriebliche Altersversorgung bis 2002 lediglich eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, ist sie seither für jeden Arbeitnehmer möglich. Diese können von ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung verlangen, sofern sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese gesetzlich fixierte Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung und bietet lukrative Chancen für die Rente in der Zukunft.

Staatliche Vorteile

Im Rahmen einer Entgeltumwandlung werden monatliche Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen, so dass sich Einspareffekte bei Einkommensteuern und Sozialabgaben ergeben. Arbeitnehmer können aktuell bis zu 2.904 Euro im Jahr (West) steuer- und abgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen. Im Osten liegt die Grenze bei 2.496 Euro. In Abhängigkeit von der Form der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsfonds) können weitere 1.800 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig umgewandelt werden.

Fünf mögliche Wege

Dies lohnt sich meist ebenfalls, da der Steuersatz in der Rentenphase in der Regel deutlich niedriger ist, als während des Erwerbslebens. Zudem fallen im Alter keine Bei- träge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr an. Arbeitgeber haben generell die Möglichkeit die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter über fünf verschiedene, so genannte Durchführungswege auszugestalten. Davon ist die Direktversicherung die beliebteste. Generell kann ein Arbeitgeber aber auch eine direkte Pensionszusage treffen oder einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse schließen. Die Entscheidung für einen bestimmten Durchführungsweg kann von vielen Faktoren, wie etwa dem jeweiligen Tarifvertrag oder der Betriebsgröße ab- hängen. Viele kleinere Unternehmen beschränken sich dabei meist auf einen Durchführungsweg, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten.

Die beliebteste Variante

Die Direktversicherung ist bereits seit langem die beliebteste Form der betrieblichen Altersversorgung. Dabei schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seinen Arbeitnehmer ab. Direktversicherungen unterliegen der normalen Versicherungsaufsicht und der entsprechenden Anlageregulierung. Dementsprechend dürfen die Beiträge nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien angelegt werden. Nur bei fondsgebundenen Direktversicherungen können höhere Aktienquoten erreicht werden.

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