Private Vorsorge bleibt ein Muss
Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Empfehlung zu Rechnungszinssenkung (13.5.2014)
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) gibt jedes Jahr eine Empfehlung, wie in dem folgenden Jahr der Rechnungszins anzusetzen ist.
Im Januar 2014 hat die DAV empfohlen, dass der Rechnungszins im Jahr 2015 auf 1,25% gesenkt wird.
Hintergrund für die Senkung ist die anhaltende Niedrigzinsphase im Euroraum und somit auch die höhere Schwierigkeit an die Versicherer gute Renditen zu erwirtschaften, um langfristig die ausgegebenen Garantien gewährleisten zu können. Durch die lange Dauer, für die die Garantie dargestellt werden muss, ist es erforderlich, dass der Garantiezins i.d.R. etwas unter dem erzielbaren sicheren Zins festgesetzt ist.
Wenn die Versicherer dann entsprechende höhere Verzinsung erreichen, werden die Kunden dann an den Überschüssen beteiligt.
Wichtig hierbei ist, dass der neue Rechnungszins dann nur für Neuverträge ab dem 01.01.2015 gelten würde. Bestandsverträge sind von einer Rechnungszinssenkung nicht betroffen.