Archiv: März 2017

Nachhaltige Fonds sehr gefragt

21.03.2017 | Nachhaltige Fonds sehr gefragt

Um 16 Prozent legte im vergangenen Jahr das Volumen zu, das von Nachhaltigkeitsfonds verwaltet wird. Damit beträgt es nun knapp 44 Milliarden Euro, wovon gut die Hälfte auf Aktien entfällt. Innerhalb eines Jahrzehnts hat sich dieser Wert verdreifacht. Während ein Teil des jüngsten Volumenzuwachses auf die günstigen Aktienkursentwicklungen zurückgeht, steigt auch die Anzahl der Fonds. 1997 wurden erst zwölf gezählt, mittlerweile sind es 270, nachdem im letzten Jahr noch einmal neun weitere hinzugekommen sind. Dank dieser Erfolgsgeschichte machen nachhaltige Fonds heute knapp fünf Prozent vom Gesamtmarkt aus, der bei rund 899 Milliarden Euro rangiert (Stand November 2016, neuere Zahlen liegen noch nicht vor). In die Zählung fließen Aktien-, Renten-, Misch-, Dach-, Mikrofinanzfonds und ETFs ein, die in Deutschland zugelassen sind und auch Privatanlegern offenstehen. Geschlossene Fonds hingegen, wie sie beispielsweise oft für Erneuerbare-Energie-Anlagen aufgelegt werden, sind dabei nicht erfasst. Das Volumen der tatsächlich in nachhaltige Investments geflossenen Gelder liegt daher deutlich höher.
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Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten

18.03.2017 | Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten

Mit sogenannten Bonusprogrammen geben viele Krankenkassen ihren Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten und umfassendere Vorsorge. Wer entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt. Diese wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Zuschüsse quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten. Damit ist nun Schluss, nachdem der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören. Die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar. Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll absetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören. Einen Vergleich zur Ergänzung der GKV können Sie mit unserem neuen Vergleichsrechner erstellen. [caption id="attachment_3000" align="aligncenter" width="300"] Zusatzversicherung vergleichen[/caption]
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Betriebsrente soll Kapitalmarkt stärker nutzen

09.03.2017 | Betriebsrente soll Kapitalmarkt stärker nutzen

In der Gesetzespipeline steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern. Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen. Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei. Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an.  Video:     [vfb id=100002]
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Telematik-Prinzip bald in der Hausratversicherung?

04.03.2017 | Telematik-Prinzip bald in der Hausratversicherung?

Seit einiger Zeit gibt es Versicherungspolicen, die das Kundenverhalten digital auswerten, sogenannte Telematik-Tarife. In der Kfz-Versicherung zeichnet eine kleine Box das Fahrverhalten auf, das bei entsprechender Vorbildlichkeit zu einem Beitragsnachlass führt. Wer dagegen sportliche Aktivität nachweist – etwa mittels Fitnesstracker oder Fitnessstudio-Bescheinigung – kann seine Prämien zur Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung damit senken. Dieses Prinzip soll nun auch auf Hausratversicherungen übertragen werden, wenn auch zunächst in abgewandelter Form. Ein deutscher Direktversicherer hat mit der Google-Tochter Nest Labs kürzlich einen Kooperationsvertrag geschlossen. Nest Labs produziert selbst lernende Geräte wie Thermometer und Kameras, aber auch Rauchmelder. Wer künftig eine Hausratpolice bei dem Direktversicherer abschließt, kann die intelligenten, per Smartphone steuerbaren Rauchmelder für den halben Preis erwerben – immerhin wird die Wohnung durch ihre Anschaffung ja sicherer. Ein Schnäppchen sind sie allerdings nicht: 119 Euro beträgt der reguläre Preis pro Stück. Ob demnächst Nest-Labs-Geräte auch das Bewohnerverhalten auswerten werden, um Beitragsrabatte zu ermöglichen, steht laut Versichererangaben noch nicht fest.         [caption id="attachment_3204" align="aligncenter" width="300"] Klicken: Hausrat vergleichen[/caption]    
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