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Deutschland 2050 – Demografie und Inflation - YouTube

05.01.2015 | Deutschland 2050 – Demografie und Inflation - YouTube

Deutschland 2050 – Demografie und Inflation - YouTube.   Eigentlich ist es schon lange kein Geheimnis mehr: im Jahr 2050 wird die gesetzliche Rente für ein auskömmliches Leben alleine nicht mehr reichen. Dennoch winken viele beim Thema „Rentenlücke“ ab, denn der Eintritt ins Rentenalter scheint weit entfernt und irgendwas wird schon passieren, so dass man sich heute keine Gedanken um eine private Vorsorge machen muss. Die DWS Invest hat für diese Fälle einen Film produziert, der anschaulich und gut verständlich zeigt, warum Inflation und demografischer Wandel zu sofortigem Handeln zwingt – und wie der Staat vorsorgende Menschen sogar noch unterstützt. Zum kostenlosen Vergleichsrechner
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Nettolohn optimieren

05.01.2015 | Nettolohn optimieren

Wer denkt beim monatlichen Blick auf den Lohnzettel nicht gerne an eine richtige Gehaltserhöhung. Doch meist lässt sich das nicht so einfach realisieren, wie es wünschenswert wäre. Anders sieht es dagegen bei einem neuartigen Model der Nettolohnoptimierung aus. Das lässt sich einfach realisieren und führt schnell zu einem echten Plus beim Netto. Durch die Einbeziehung völlig legaler Steuersparmöglichkeiten, etwa durch die Nutzung von Sachbezügen oder spezieller Pauschalen, wie dem Verpflegungsmehraufwand, lässt sich aus einem bestehenden Gehalt mehr Nettolohn herausholen. Dieser Zugewinn beim Netto kann wiederum in verbesserten Risikoschutz und höhere Altersabsicherung gesteckt werden, so dass der Arbeitnehmer am Ende für das gleiche Nettogehalt ein mehr an Leistungen hat. Durch die Umwidmung von normalen Gehaltsteilen in Sonderbestandteile wie Sachbezug oder andere Pauschalen reduziert sich das Bruttogehalt aus Sicht des Finanzamts deutlich. In der Folge sinken Abzüge für Lohnsteuer und Sozialabgaben, die das Netto für den Arbeitnehmer signifikant erhöhen. Um Nachteile aus den niedrigeren Sozialabgaben auszugleichen, findet automatisch eine Kompensation der entgangenen Leistungen durch private Absicherungen statt. Die Absicherung bleibt also jederzeit unverändert bestehen. Durch das nun freigewordene Netto können zusätzliche Absicherungsbausteine wie Berufsunfähigkeitsschutz (BU) oder Altersvorsorge angegangen werden, ohne dass der Arbeitnehmer etwas zusätzlich bezahlen muss. Speziell eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich dabei in mehrfacher Hinsicht lohnen. Zum einen wird statistisch gesehen jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens berufsunfähig. Zum anderen ermöglicht das Modell auch eine Absicherung für risikoreiche Berufe, die sonst Probleme hierbei haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Eigentum verpflichtet ... nicht? - Interview mit Oliver Janich zur Philosophie des Libertarismus

03.01.2015 | Eigentum verpflichtet ... nicht? - Interview mit Oliver Janich zur Philosophie des Libertarismus

Im Gespräch wird erläutert wie der Staat zu Lasten der Menschen in die Wirtschaft eingreift und sich große Teile der Einkommen seiner Bürger zu Unrecht aneignet. Die Philosophie des Libertarismus propagiert den freien Markt als Lösung der Probleme menschlicher Interaktion. Grundannahme ist, dass jeder Mensch Eigentümer seines eigenen Körpers ist. Daraus ergibt sich logisch, dass der Mensch auch Eigentümer der durch seine Arbeit hergestellten Güter ist. Ein Austausch dieser Güter kann nur freiwillig erfolgen. Staatliche Zwangsabgaben in Form von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und dergleichen widersprechen diesem Prinzip grundsätzlich. Die Logik dieser Philosophie besagt, dass dieses staatliche Handeln zu einer stetig wachsenden Staatsquote und letzten Endes in den Sozialismus führt. der intellektuelle - blog: Eigentum verpflichtet ... nicht? - Interview mit Oliver Janich zur Philosophie des Libertarismus.  
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BU-Versicherung: Jetzt noch günstig abschließen!

09.12.2014 | BU-Versicherung: Jetzt noch günstig abschließen!

Nichts ist so wertvoll wie die eigene Arbeitskraft. Doch je nach Beruf ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit keineswegs so leicht. Denn körperliche Arbeit kann einen Organismus auf Dauer schwer belasten. Daneben lauern auch im Alltag Gefahren, die aus einem erfolgreichen Berufsleben schnell einen Problemfall werden lassen. Für alle diese Fälle gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung. (BU-Versicherung) Wie schnell die Diagnose „berufsunfähig“ eintreffen kann, zeigt ein Blick auf die Statistik. Im Schnitt betrifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Bundesbürger. Die gesetzlichen Versicherungen sind in diesem Fall meist nicht so leistungsfähig, wie häufig gedacht. Daher hilft nur Eigeninitiative in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings werden sich diese Versicherungen ab dem kommenden Jahr 2015 zum Teil deutlich verteuern, so dass jetzt Handlungsbedarf besteht, wenn man noch zu den günstigeren Tarifen einen Vertrag abschließen möchte. Grund für die höheren Tarifkosten ist der ab dem 1. Januar 2015 gesenkte Garantiezins (mehr dazu im Schwerpunktthema auf Seite 2). Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem seit einiger Zeit vorhandenen Niedrigzinsniveau. Versicherungen haben aufgrund der niedrigeren Zinssätze, Probleme die in der Vergangenheit möglichen Ergebnisse zu erzielen. Vor allem in einer Kalkulation, die über mehrere Jahrzehnte läuft, macht sich das Problem aufgrund des Zinseszinseffekts bemerkbar. In der Folge werden Neuverträge ab dem neuen Jahr nur noch zu höheren Tarifen abzuschließen sein. Je nach Versicherer, Risikogruppe und Eintrittsalter sind deutliche Preiserhöhungen abzusehen. Für bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen ändert sich jedoch nichts, hier sind keine Preisanhebungen aufgrund des niedrigeren Garantiezinses zu erwarten. Als Nebeneffekt der gesunkenen Verzinsung kann der Risikoschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Menschen mit Vorerkrankungen teurer oder im schlimmsten Fall sogar unmöglich werden. Auch hier wirkt sich der Zinseszinseffekt negativ auf die Tarife aus. Da hilft es nur, in diesem Jahr noch aktiv zu werden und Tarife zu vergleichen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Weltspartag? Wenn Sparer einen KNAX bekommen… » Rott & Meyer

10.11.2014 | Weltspartag? Wenn Sparer einen KNAX bekommen… » Rott & Meyer

Weltspartag? Wenn Sparer einen KNAX bekommen… » Rott & Meyer. "[...] Pünktlich zum Weltspartag überfällt die Skatbank ihre Sparer mit mehr als 500.000 Euro auf der hohen Kante mit einem Strafzins, wenn sie dort ihre Spargroschen hinterlegen. [...]"
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Shoppen für die Rente

31.10.2014 | Shoppen für die Rente

Eigentlich stehen das alltägliche Shoppen und das Vorsorgen für das Alter in krassem Widerspruch zueinander. Doch die plusrente der Bayerischen löst diesen Widerspruch nun auf. Shoppen für die Rente ist möglich, denn: Bei der plusrente handelt es sich um ein innovatives Vorsorgeprodukt, welches die Vorteile des bekannten Cashback-Prinzips für die persönliche Altersvorsorge nutzt. Für jeden Einkauf, den Sie über das Webportal plusrente.de oder mit Ihrer pluskarte tätigen, erhalten Sie einen Teil des Kaufpreises auf Ihr persönliches Altersvorsorgekonto gutgeschrieben. Mit über 1.000 Onlineshops aus den unterschiedlichsten Bereichen und rund 35 Millionen Akzeptanzstellen weltweit bietet die plusrente dabei die maximale Shoppingauswahl bei gleichzeitiger Sicherheit der Altersvorsorge. Denn: Ganz gleich wie sich die Märkte entwickelt haben, die Bayerische garantiert, dass zu Rentenbeginn sowohl die selbst eingezahlten Beiträge als auch das komplette Cashback-Guthaben vollständig zur Verfügung stehen. Bei Vertragsablauf können Sie sich zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente entscheiden. Wichtig zu wissen: Das eingezahlte Kapital unterliegt in der Ansparphase zunächst keiner Steuer. Erst bei Ablauf des Vertrages wird Steuer fällig: Bei einer Laufzeit von zwölf Jahren oder mehr und einem Endalter von 62 oder älter wird bei der Kapitalzahlung nur die Hälfte des Gewinns versteuert. Damit am Ende der Vertragslaufzeit das angesparte Kapital abgesichert ist, wird das erreichte Guthaben in konservativ investierende Fonds umgeschichtet. Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit werden die Beiträge in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu einem Jahr weiterbezahlt. Und zwar kostenlos. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Streit ums Fallobst

28.10.2014 | Streit ums Fallobst

Der Herbst ist traditionell Erntezeit. Vor allem die stolzen Besitzer von Obstbäumen können dann die Früchte ihrer Arbeit ernten. Doch auch andere können hiervon profitieren, und zwar dann, wenn es sich um Fallobst handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in seinem §911 hier eindeutig: „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“ Übersetzt heißt das: Wenn Obst von einem überhängenden Zweig des Baums des Nachbarn in den eigenen Garten fällt, gehört einem dieses Obst. Dass es trotz dieser klaren Regelung immer wieder zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt ist bedauerlich, aber leider Realität. Häufiger Knackpunkt des Streits ist das herabgefallene Obst, was sich nicht mehr zum Verzehr eignet. Um dessen Verbleib muss sich nämlich der Grundstückbesitzer, auf dem Obst gefallen ist, kümmern. Dabei ist es keineswegs erlaubt, vergammelte Äpfel oder matschige Birnen einfach wieder zum Nachbarn zu werfen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Ernte über die Grundstücksgrenze hinweg. Mit einem Apfelpflücker ist es also durchaus erlaubt den Ast, der zum Nachbarn ragt, abzuernten. Wichtig ist nur: Ein Betreten des nachbarlichen Grundstücks ist dabei nur mit Erlaubnis gestattet. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Vorsicht bei Fahrdienst-Apps

23.10.2014 | Vorsicht bei Fahrdienst-Apps

Vor allem die US-Online-Plattform Uber steht stellvertretend für die Verbreitung von Fahrdienst-Apps, die private Fahrtanbieter und Fahrgäste schnell und bequem zusammenbringen und so gemeinsame Autofahrten gegen ein Trinkgeld organisieren. Solche Angebote sind in Deutschland zwar noch relativ neu, allerdings hat es sich anderswo bereits gezeigt, wie schnell eine Verbreitung von statten gehen kann. Gleichzeitig dürfte es noch eine ganze Weile dauern, bis alle rechtlichen Unsicherheiten aus dem Weg geräumt sind. Dabei ist nicht nur von Bedenken und Gerichtsprozessen der Taxi-Branche gegen solche Fahrdienst-Apps die Rede. Es ergeben sich auch versicherungstechnische Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Derzeit taucht auch immer wieder die Frage auf, welchen Kfz-Versicherungsschutz die Anbieter der Fahrten als auch mögliche Geschädigte durch solche Fahrten haben. Einen Überblick bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Demnach sind bei einem Unfall die Insassen genauso geschützt, wie andere Geschädigte. Laut GDV übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ihren Schaden. Dieser Schutz greift auch dann, wenn der Versicherte eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt hat, zum Beispiel gewerbliche Personenbeförderung. Für den geschädigten Dritten hat dies keine Konsequenzen. Der Versicherungsnehmer hingegen kann von seinem Versicherer in Regress genommen werden bzw. kann der Versicherer den Vertrag auch kündigen, heißt es weiter. In der Vollkaskoversicherung hingegen kann der Versicherungsschutz laut GDV vollständig erlöschen oder der Versicherer kann die Leistung kürzen, wenn der Fahrzeughalter seine Vertragspflichten verletzt hat – also beispielsweise die geänderte Art und Verwendung des Fahrzeuges nicht mitgeteilt hat. Daher ist bei Fahrdienst-Apps Vorsicht geboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Am Sozialstaat vorbei - Die Welt

18.10.2014 | Am Sozialstaat vorbei - Die Welt

"(...)Firmen wird angeboten, das Bruttogehalt der Angestellten durch alternative Vergütungen systematisch zu senken. Nachteile aus dieser Gesetzeslücke entstehen vor allem den gesetzlichen Krankenkassen. (...)"  Am Sozialstaat vorbei - Nachrichten - DIE WELT. viele Handwerker bekommen bis zu 300 € im Monat für ihre Versicherungsbeiträge „quasi geschenkt“ und das ohne! Belastung für den Arbeitgeber und ohne Netto- oder Liquiditätsverlust für den Arbeitnehmer. • 300,- Euro monatlich für die Rente mit Berufsunfähigkeit  (BU) ohne Belastung investieren • kein Mehraufwand beim Arbeitgeber und kein Nettoaufwand beim Arbeitnehmer • Exklusives BU-Produkt mit vereinfachten Gesundheitsfragen • Vollautomatisierte Abwicklung im Hintergrund Wir sagen Ihnen wie das geht!        
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