Die US-Notenbank Fed hat Mitte März, erstmals seit Dezember 2018, den Leitzins angehoben. Mit 0,25 Prozent blieb der Erhöhungsschritt zwar moderat. Weitere, möglicherweise größere, wurden jedoch bereits für dieses Jahr angekündigt. Von derzeit 0,25 bis 0,5 Prozent soll der Leitzins bis zum kommenden Jahr sukzessive auf deutlich über 2 Prozent steigen. Die US-Geldhüter wollen damit der seit Monaten sehr hohen Inflation begegnen.
Die beschäftigt auch die Europäische Zentralbank. Zwar wurde bisher nur ein schnellerer Ausstieg aus dem Anleihekaufprogramm beschlossen, um die krisengeschüttelte Konjunktur im Euroraum nicht zu belasten. Doch eine Zinswende nach Jahren der Nullzinsen wird auch hier angesichts des Inflationsdrucks immer wahrscheinlicher.
Damit dürften die paradiesischen Zeiten für Darlehensnehmer ihrem Ende entgegengehen. Die Kreditzinsen, zum Beispiel für Baufinanzierungen, könnten mittelfristig wieder deutlich steigen. Wer in absehbarer Zeit eine Anschlussfinanzierung braucht, kann sich die günstigen heutigen Konditionen oftmals mit einem Forward-Darlehen sichern.
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„Endlich auch reich werden mit Kryptos!“ Werbesprüche dieser Art fallen bei vielen Deutschen auf fruchtbaren Boden, nachdem der Höhenflug der Kryptowährungen so manchen Neumillionär hervorgebracht hat. Allein im letzten Jahr hat sich das Handelsvolumen der mittlerweile über 10.000 Coins in etwa verfünffacht. Mit dem Boom geht allerdings auch zunehmender Betrug einher, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kürzlich hervorhob.
So werde immer wieder beobachtet, wie sogenannte FinFluencer in sozialen Medien ihre Gefolgschaft zum Kauf einer Nischen-Kryptowährung aufrufen. Diese wurde oftmals von den Influencern selbst gegründet. Die entstehende Blase platzt unweigerlich früher oder später, wenn die Initiatoren bereits Kasse gemacht haben („Pump-and-Dump“). Ebenfalls beliebt: Fake-Online-Plattformen, über die Anleger vermeintlich in Kryptos investieren, in Wirklichkeit aber die Konten von Kriminellen füllen. Die BaFin hebt hervor, dass „das sichere, schnelle Geld“ ein Werbeversprechen ist, dem man grundsätzlich misstrauen sollte.
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Die Versicherer haben für E-Scooter, zweieinhalb Jahre nach deren breiter Einführung, erstmals eine Schadensauswertung vorgenommen. Diese zeigt: Die Elektroroller sind vergleichbar schadensträchtig wie Mopeds oder Mofas. Im Jahr 2020 wurden 1.150 mit E-Scootern verursachte Unfälle erfasst, die Schäden bei Dritten zur Folge hatten. Versichert waren insgesamt etwa 180.000 der Elektroroller. Die Schadenshöhe belief sich im Durchschnitt auf 3.850 Euro (zum Vergleich: bei Pkw sind es 4.550 Euro). Damit liegt sie über dem Durchschnitt aller versicherungspflichtigen Zweiräder, der rund 3.700 Euro beträgt.
Für Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unterstreichen die Zahlen, dass die Versicherungspflicht für die Elektroroller berechtigt ist. Zugleich warnt er vor den Gefahren: „E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden.“
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Als die Pandemie mit ihren Einschränkungen und wirtschaftlichen Verwerfungen Deutschland erfasste, ging die Sorge um, dass die ohnehin unterentwickelte private Altersvorsorge eine Hauptleidtragende werden könnte. Schließlich mussten viele Menschen alle Ausgaben auf den Prüfstand stellen.
Nun jedoch zeigt eine im vergangenen Jahr europaweit durchgeführte Umfrage des Versichererverbands Insurance Europe: Nur rund 8 Prozent der Deutschen haben wegen wirtschaftlicher Auswirkungen der Pandemie ihre private Altersvorsorge gekürzt. Damit liegen die Bundesbürger deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 17 Prozent, die ihre Beiträge reduziert, aufgeschoben oder ihre Verträge gekündigt haben. Dahinter verbergen sich große Unterschiede: 7 Prozent etwa beträgt der Wert in Finnland, Dänemark und Luxemburg, über 30 Prozent dagegen in Portugal und Griechenland.
Nur knapp über dem europäischen Schnitt von 80 Prozent liegt – entgegen verbreiteten Klischees – das Sicherheitsbedürfnis hierzulande: 84 Prozent der Deutschen ziehen „Sicherheit mit geringerem Ertrag“ einer „Rendite mit Risiko“ vor.
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Exchange-Traded Funds (ETF) bilden einen bestimmten Index wie den DAX oder den Dow Jones nach und erfreuen sich vor allem angesichts ihrer geringen Kosten stetig wachsender Beliebtheit. „Klassische“, also aktiv gemanagte Fonds sind zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten, da ihre Performance oftmals nach Abzug der Kosten hinter der Entwicklung des jeweiligen Benchmark-Index zurückbleibt.
Wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope offenbart, kann sich aber zumindest die Oberklasse der aktiv gemanagten Fonds gegen die passive Konkurrenz mehr als behaupten. Die Analysten haben sich die Performance jener Fonds, denen sie drei oder fünf Jahre zuvor eine Top-Bewertung gaben, angeschaut und sie mit dem Marktdurchschnitt verglichen. Ergebnis: Die Aktienfonds konnten den globalen Vergleichs-ETF (iShares MSCI ACWI ETF) auf 3-Jahres-Sicht um 2,7 und auf 5-Jahres-Sicht um 1,2 Prozent schlagen. Eine Outperformance, wenn auch auf geringerem Niveau, schaffen auch die Top-Anleihenfonds: 0,8 Prozent auf 3- und 0,2 Prozent auf 5-Jahres-Sicht. Die Auswertung zeigt: Pauschale Vergleiche zwischen aktiven und passiven Investmentstrategien sind wenig sinnvoll, denn es kommt auf die individuelle Qualität an.
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43 Lebensversicherer und -versicherungsgruppen wurden von der EU-Aufsicht EIOPA kürzlich einem Stresstest unterzogen, darunter auch die deutschen Branchen-Schwergewichte Allianz, Alte Leipziger/Hallesche, HDI, Münchener Rück und R+V.
Ziel war es herauszufinden, wie es um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaften bestellt wäre, wenn die Konjunktur sich pandemiebedingt negativ entwickeln und die Zinsen weiterhin um die Nulllinie verharren würden.
Das Ergebnis sorgt für Erleichterung: Alle Versicherer haben bestanden.
„Der Stresstest hat gezeigt, dass die europäischen Versicherer ihre finanzielle Gesundheit auch unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen erhalten können“, freut sich die EIOPA-Vorsitzende Petra Hielkema, die indes zugleich einschränkt:
„Unter der Oberfläche dieser positiven Ergebnisse besteht jedoch eine oft starke Abhängigkeit von Übergangsmaßnahmen, die bis 2032 auslaufen werden.“
Sprich: Ohne diese abgeschwächten Solvenzanforderungen böte sich ein trüberes Bild der Finanzsituation, die unter der langjährigen Zinsmalaise leidet.
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Der Deutschen Zurückhaltung gegenüber den Kapitalmärkten ist weithin bekannt und wird im Ausland mit Kopfschütteln quittiert. Schließlich geben sich die Bundesbürger dadurch im internationalen Vergleich mit eher mickrigen Renditen auf ihr Kapital zufrieden. Erst in letzter Zeit, die von Null- und Negativzinsen geprägt ist, lässt sich eine zaghafte Annäherung erkennen.
Und das ist auch gut so, meint eine ungewohnte Allianz, die sich seit Neuestem mit einem Papier namens „Kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Aktien! 120 Jahre Aktien und Staatsanleihen im Renditevergleich“ für mehr Mut zur Börse einsetzt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist im Schulterschluss mit dem Deutschen Aktieninstitut (DIA) auf die verlässliche Rendite von Aktieninvestments. Im betrachteten Zeitraum hätten diese nach Abzug der Inflation im Schnitt 5,7 Prozent abgeworfen, Anleihen hingegen nur 2,1 Prozent. Langfristig sei Aktienbesitz zudem weniger riskant als ein Engagement in Staatsanleihen und daher gut für die private Altersvorsorge geeignet.
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Demographischer Wandel
Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung steigt und damit die Nachfrage nach passendem Wohnraum.
Die deutsche Bevölkerung ist schon heute die älteste in Europa- mit weiter steigender Lebenserwartung.
In 2060 wird jeder siebte Einwohner über 80 Jahre alt sein.
Bis 2060 wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 2,8 Mio. auf 4,8 Mio. steigen.
Kosten und –übernahmen für einen Pflegeplatz
Pflegekosten
Unterkunft
Investitionen (z.B. Instandhaltung etc.)
Die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen davon zwischen 125€ (Pflegegrad 1) bis zu 2.005€ (Pflegegrad 5). Die Differenz zwischen den Kosten und dem Pflegegradsatz tragen die Bewohner aus Eigenmitteln wie Renten, Kapitalerträgen, privaten Pflegeversicherungen, Mieten, etc..
7 Vorteile einer Investition in Pflegeimmobilien
Risikoarme Kapitalanlage in einen Wachstumsmarkt.
Geringer Aufwand für Vermietung, Veraltung, Renovierung.
Inflationsausgleich
Regelmäßige Mieteinnahmen. Zuschüsse staatlicher Sozialkassen.
Besicherung durch Grundbuch
Langlaufende Mietverträge über bis zu 30 Jahren.
Steuervorteile durch Abschreibung und steuerfreie Verkaufserlöse nach 10 Jahren.
Kontakt
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Im April hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht einseitig per AGB-Änderung „Verwahrentgelte“ einführen dürfen. Die Kunden müssen solchen Negativzinsen auf ihr Guthaben zustimmen, es reicht nicht, wenn sie nicht widersprechen. Daraus leitet sich ein Rückerstattungsanspruch ab. Diesem kommen die Banken offenbar nur unwillig nach, wie heiß gelaufene Beschwerde-Hotlines bei der Finanzaufsicht belegen. Die BaFin forderte die Geldhäuser nun auf, unverzüglich die „notwendigen Schritte“ einzuleiten. Offen ist allerdings noch, für welchen Zeitraum die Kunden zu Unrecht gezahlte Negativzinsen zurückfordern können.
Die Zahl der in Deutschland aktiven Banken, die Verwahrentgelte verlangen, ist mittlerweile auf über 500 gestiegen. Für Aufsehen sorgte Ende November ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil des Landgerichts Berlin, das die Zulässigkeit von Negativzinsen auf Tagesgeld- und Girokonten-Einlagen bestritt. Während die Kreditwirtschaft von einer Einzelfallentscheidung spricht, möchte der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband ein höchstrichterliches Verbot von Verwahrentgelten erwirken.
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