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Sicher durch die neue Saison

30.03.2015 | Sicher durch die neue Saison

Nach einem langen Winter freuen sich Cabrio- und Motorradfahrer darauf, endlich mit ihren Fahrzeugen das Frühlingswetter genießen zu können. Dabei ist eine ganze Menge zu beachten, damit negative Überraschungen ausbleiben. Man sollte zum Beispiel daran denken, dass das Material über den Winter lange gestanden hat und sich deshalb vergewissern, dass noch alles so funktioniert wie es sollte. Genauso wichtig wie auf technisch einwandfreie Fahrzeuge zu achten, ist die Frage des Versicherungsschutzes. Denn passieren kann immer etwas, auch wenn die eigene Maschine technisch einwandfrei ist. Bei einem Unfall übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe weiterer Versicherungen über die man insbesondere als Motorradfahrer nachdenken sollte. Dazu zählen zum Beispiel eine Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließlich kann es nach einem Unfall mit dem Motorrad oder dem Cabrio dazu kommen, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und daher auf eine Rente angewiesen ist.   Wir wünschen eine schöne, sonnige Saison!
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Campingversicherung

21.03.2015 | Campingversicherung

seit Anfang März haben wir die sehr günstigen und leistungsstarken Sachtarife der Oberöstereichischen (OOEV) in unser Produktsortiment aufgenommen. Seit heute gibt es ein absolutes Highlight Spezialprodukt ------die Dauer-Camper Gesamtpolice für nur 158,34 € Brutto inkl. Vers.-Steuer. Hierin enthalten sind alle benötigten Bausteine: - Wohnwagen/ Mobilheim bis 60.000,- € - Inhaltsversicherung bis 9.000,- € - Glasbruch - Haftpflichtbaustein HuG Deckung für Standplatz Bei herkömmlichen Anbietern würde eine vergleichbare Deckung mehrere Hunderte Euro kosten ! Haben wir Ihr Interesse an der Campingversicherung geweckt? Kontakt
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Krankenversicherung: Private Zusatzvorsorge ist wichtig

20.03.2015 | Krankenversicherung: Private Zusatzvorsorge ist wichtig

Die meisten Deutschen kennen es aus eigener Erfahrung: Als gesetzlich Versicherter stößt man immer wieder an die Grenzen der Basisleistungen. Wer mehr als die Standardversorgung haben möchte, muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Abhilfe schafft hier nur eine private Krankenzusatzversicherung, die die entsprechenden Wunschleistungen   übernimmt. Je nach Vertragsgestaltung werden beispielsweise die Kosten für ein Einbett-Zimmer im Krankenhaus und die Behandlung vom Chefarzt getragen. Andere Verträge übernehmen die Kosten für regelmäßig neue Brillen, Naturheilverfahren oder Zahnersatz. Am häufigsten fallen die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung beim Besuch des Zahnarztes auf. Ein kaputter Zahn kann schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden. Als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. Wer auf Naturheilverfahren und anthroposophische Behandlungs- sowie Heilmethoden setzt und die Kosten nicht privat tragen möchte, kann mit einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung diesen Belastungen aus dem Weg gehen. Entsprechende Tarife tragen dann die Kosten für Naturheil- verfahren sowie diverse Alternativbehandlungen, wie etwa Akupunktur oder Homöopathie. Auch Krankenhausaufenthalte lassen sich bekanntlich nur selten ganz vermeiden. Ein normaler Patientenbesuch verdeutlicht dabei bereits die Wichtigkeit einer ruhigen und erholsamen Atmosphäre für die persönliche Genesung im Krankenhaus. Egal ob Routineeingriff oder schwierige Operation – die Zeit nach dem Eingriff ist für jeden Patienten entscheidend, um möglichst schnell wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Da stören jedoch beispielsweise schnarchende Mitpatienten oder redselige Bettnachbarn erheblich. Abhilfe schaffen hier die Krankenhaustarife. Je nach Tarif ist dabei nicht nur die Unterbringung im Einzelzimmer, sondern auch die Versorgung durch den Chefarzt abgedeckt. Zudem erlauben viele Tarife die freie Wahl der Klinik. In Kombination mit anderen Tarifen sind wiederum auch Zahnersatz- oder Brillenleistungen günstiger zu haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Niedrige Zinsen: Immer mehr Sparkassen müssen schließen - DIE WELT

18.03.2015 | Niedrige Zinsen: Immer mehr Sparkassen müssen schließen - DIE WELT

Jeder zweite Deutsche hat ein Konto bei einer Sparkasse. Doch die Mini-Zinsen höhlen deren Geschäftsmodell aus. Erste Sparkassen müssen schließen – andere suchen ihr Heil in riskanten Geschäften. via Niedrige Zinsen: Immer mehr Sparkassen müssen schließen - DIE WELT.  
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Deutsche immer reicher

11.03.2015 | Deutsche immer reicher

Die Niedrigzinsen beherrschen bereits einige Jahre die Geldanlage. Die Folgen sind vielfältig und im Fall von Deutschland auch etwas überraschend. Laut Zahlen der Deutschen Bundesbank wurden die Deutschen im dritten Quartal 2014 deutlich reicher. Das Geldvermögen stieg demnach zwischen Juli und September 2014 um 28 Milliarden Euro bzw. 0,6 Prozent auf 5,011 Billionen Euro, so viel wie noch nie. Die deutschen Sparer waren im vergangenen Herbst einmal mehr sehr aktiv und machten dem Ruf Deutschlands als Sparernation alle Ehre. Ein Hauptteil des Zuwachses floss in die wenig verzinsten Anlageform Bankeinlagen. Dahinter verbergen sich fast ausschließlich besonders flüssige Sichteinlagen wie Giro- und Tagesgeldkonten sowie Bargeld. Die neuesten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rekordzahlen sind aber nur bedingt mit Vergangenheitswerten vergleichbar. Schuld ist hierbei die Umstellung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der gesamten Europäischen Union an neue internationale Standards im September 2014. Dabei fließen Vermögenswerte privater Organisationen ohne Erwerbszweck, also etwa Gewerkschaften oder Kirchen, nicht mehr in die Statistik der Deutschen Bundesbank ein. Damit liegt das Gesamtvermögen also noch einmal höher, zumal auch generell Wertobjekte wie Immobilien oder Kunst nicht in die Berechnung des Geldvermögens einfließen. So beeindruckend die Zahl auf den ersten Blick erscheint, ist sie auch in einer anderen Hinsicht mit Vorsicht zu genießen. Denn mit dem klassischen Vermögensbegriff vieler Menschen hat die Kennzahl deutsches Geldvermögen nur zum Teil etwas zu tun. Hinter dem Begriff verbirgt sich nämlich die Summe aus den gesamten Verbindlichkeiten der privaten Haushalte in Höhe von 1,581 Billionen Euro und dem Nettogeldvermögen in Höhe von 3,43 Billionen Euro. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Besteuerung von Wohnriester -Verträgen

08.03.2015 | Besteuerung von Wohnriester -Verträgen

Um die relevanten Beträge zu berechnen, wird ein Wohnförderkonto eingerichtet. Auf diesem wird der Eigenbetrag, die Zulagen sowie die Tilgungsraten berücksichtigt und mit 2% jährlich verzinst. Die WohnRiester Besteuerung zeichnet sich also durch nachgelagerte Besteuerung der Erträge aus. Die Förderung von Wohn-Riester wird also ähnlich wie die monatliche Rente besteuert.   Ein Beispiel zur Besteuerung: Der Sparer, kinderlos, alleinstehender, 35 Jahre alt, kauft eine Wohnung zum Preis von 225.000 €. 150.000 € des Kaufpreises werden über 15 Jahre finanziert. Das Bruttoeinkommen beträgt 55.000 €. Er tilgt monatlich diesen Betrag mit 1.000 €. Also werden insgesamt jährlich 12.000 € für die Tilgung verwendet. Die maximale Förderung beträgt für diese Tilgung 2.100 €, die Riester-Zulage 154 €, die steuerliche Entlastung 752 €. Der Tilgungsbetrag samt Zulagen und Eigenanteil wird auf das Wohnförderkonto gebucht und dort mit jährlich 2% verzinst. Damit gehen 15 Jahre lang 2.100 € davon 1.946 € Eigenanteil, also insgesamt 31.500 € ein, welche mit 2 % pro Jahr verzinst werden. Nach 15 Jahren steht die Summe von 37.042,50 € auf dem Wohnförderkonto. Die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens durch Wohn-Riester beträgt 2.469,50 Euro (37.042,50€/15J.) pro Jahr. Dieser Ansparbetrag wird bis zum Rentenbeginn mit 67. Jahren weiter mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Bei Rentenbeginn steht das Wohnförderkonto dann bei 51.868,44 € Während der Ansparphase ist Förderung steuerfrei, zu Rentenbeginn werden Steuern auf die Spar- und Tilgungssummen -nachgelagerte Besteuerung- fällig. Diese Besteuerung richtet sich nach dem Steuersatz des Rentners. Die Einmalzahlung hat den Vorteil, dass das Finanzamt einen Rabatt über 30 Prozent einräumt. Damit werden nur 70 Prozent des Guthabens auf dem Wohnförderkonto steuerlich herangezogen. Dafür muss der Sparer Immobilie behalten und darf diese nicht veräußern. Desweiteren ist die Tilgung der Steuerschuld durch ratierliche Zahlung der Steuerschuld (Verminderungsbetrag) möglich. Die Steuerschuld ist so bis zum 85. Lebensjahr zu begleichen. Nachteil: Im Gegensatz zur Einmalzahlung erhält der Sparer keinen Rabatt.   Lohnt sich das Wohnriestern?   Der Vorteil zeigt sich vor allen Dingen in der Tilgungsphase, da mit der Förderung das Darlehen schneller getilgt wird. Um die Steuerschuld möglichst gering zu halten sollte man den Rentenbeginn möglichst auf 67 Jahre verlegen, da sich bei früherem Renteneintritt die Anzahl der steuerpflichtigen Jahre erhöht.    
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Reiserücktritt bedenken

07.03.2015 | Reiserücktritt bedenken

Viele Menschen planen derzeit ihren Sommerurlaub 2015. Wer frühzeitig bucht, kann davon ausgehen, tatsächlich einen Platz in einem Top-Hotel in dem gewünschten Urlaubsziel oder auf der Traumkreuzfahrt zu erhalten. Doch was passiert, wenn einem etwas dazwischenkommt, was man unmöglich einplanen konnte und gezwungen wird, die Reise nicht anzutreten? In einem solchen wünscht sich natürlich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Diese erstattet dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten. Der erste Blick richtet sich dabei auf die Kosten der Reise. Ist diese besonders teuer, liegt die Vermutung nahe, dass sich eine Absicherung eher lohnt. Solche Versicherungen können aber nicht nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen werden, sondern auch für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Sie greifen zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, Unfallverletzungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, einem unerwarteten Arbeitsplatzwechsel oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. [caption id="attachment_1693" align="aligncenter" width="300"] Reiseversicherung[/caption]
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Urlaub: Wer darf gehen?

07.03.2015 | Urlaub: Wer darf gehen?

Wenn verheiratete Paare in verschiedenen Unternehmen arbeiten, ist es nicht immer leicht, zur gleichen Zeit Urlaub zu bekommen, um dann gemeinsam verreisen zu können. In vielen Unternehmen wird dabei zu Anfang des Jahres der Urlaub für das gesamte Jahr geplant. Allerdings wird häufig nicht nur die Abstimmung mit den Arbeitskollegen schwierig, vielmehr sorgen auch die Chefs für Unmut, wenn sie wichtige Mitarbeiter nicht gehen lassen wollen. Generell regelt das Bundesurlaubsgesetz die Frage nach dem Urlaubanspruch. Danach hat jeder Arbeitnehmer bezogen auf eine Sechstagewoche einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 24 Werktagen Erholungsurlaub pro Jahr. Es ist auch gesetzlich geregelt, wann sich der Arbeitgeber querstellen kann und welche Mitarbeiter vorrangig Urlaub nehmen dürfen. Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber nach den zeitlichen Wünschen des Arbeitnehmers richten. Ausnahmen stellen hierbei so genannte dringende betriebliche Belange dar. In diesem Fall wird sowohl die aktuelle betriebliche Situation (Auftragsspitzen, usw.) als auch die Stellung des Mitarbeiters in der Firma berücksichtigt. Bei der Frage, wer von den Mitarbeitern Vorrang genießt, spielen Aspekte wie das Lebensalter oder die Betriebszugehörigkeit eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund dürfte ein junger Single, der neu im Betrieb ist, einem altgedienten Familienvater bei der Terminbelegung weichen müssen. Wer es dann in den wohlverdienten Urlaub geschafft hat, darf sich ungestört erholen, denn man muss weder erreichbar sein, noch seine Adresse angeben. Ebenfalls ein großer Streitpunkt kann der Resturlaub sein. Der Urlaub darf dabei nur in Ausnahmefällen in das neue Jahr und nur bis zum 31. März übertragen werden. Ein Grund wäre zum Beispiel eine Krankheit, die die Inanspruchnahme zum vorgesehenen Ter min verhindert hatte. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Urlaub: Wer darf gehen?

06.03.2015 | Urlaub: Wer darf gehen?

Wenn verheiratete Paare in verschiedenen Unternehmen arbeiten, ist es nicht immer leicht, zur gleichen Zeit Urlaub zu bekommen, um dann gemeinsam verreisen zu können. In vielen Unternehmen wird dabei zu Anfang des Jahres der Urlaub für das gesamte Jahr geplant. Allerdings wird häufig nicht nur die Abstimmung mit den Arbeitskollegen schwierig, vielmehr sorgen auch die Chefs für Unmut, wenn sie wichtige Mitarbeiter nicht gehen lassen wollen. Generell regelt das Bundesurlaubsgesetz die Frage nach dem Urlaubanspruch. Danach hat jeder Arbeitnehmer bezogen auf eine Sechstagewoche einen gesetzlich verankerten Mindestanspruch von 24 Werktagen Erholungsurlaub pro Jahr. Es ist auch gesetzlich geregelt, wann sich der Arbeitgeber querstellen kann und welche Mitarbeiter vorrangig Urlaub nehmen dürfen. Grundsätzlich muss sich der Arbeitgeber nach den zeitlichen Wünschen des Arbeitnehmers richten. Ausnahmen stellen hierbei so genannte dringende betriebliche Belange dar. In diesem Fall wird sowohl die aktuelle betriebliche Situation (Auftragsspitzen, usw.) als auch die Stellung des Mitarbeiters in der Firma berücksichtigt. Bei der Frage, wer von den Mitarbeitern Vorrang genießt, spielen Aspekte wie das Lebensalter oder die Betriebszugehörigkeit eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund dürfte ein junger Single, der neu im Betrieb ist, einem altgedienten Familienvater bei der Terminbelegung weichen müssen. Wer es dann in den wohlverdienten Urlaub geschafft hat, darf sich ungestört erholen, denn man muss weder erreichbar sein, noch seine Adresse angeben. Ebenfalls ein großer Streitpunkt kann der Resturlaub sein. Der Urlaub darf dabei nur in Ausnahmefällen in das neue Jahr und nur bis zum 31. März übertragen werden. Ein Grund wäre zum Beispiel eine Krankheit, die die Inanspruchnahme zum vorgesehenen Termin verhindert hatte. [caption id="attachment_1693" align="aligncenter" width="300"] Reiseversicherung[/caption] (Quelle CASMOS Media GmbH)
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