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Fahrrad

19.06.2019 | Wert gestohlener Fahrräder seit 2008 um 70 Prozent gestiegen

Der Markt für elektrisch verstärkte Fahrräder, sogenannte Pedelecs, boomt, und auch Designräder von minimalistisch bis protzig liegen bei den Deutschen hoch im Kurs. Als logische Konsequenz daraus greifen die Käufer zunehmend tiefer in die Tasche. Der Trend zu immer teureren Fahrrädern lässt sich an den Entschädigungen ablesen, die die deutschen Versicherer nach Diebstählen zahlen müssen: 2018 stieg die Durchschnittssumme auf 630 Euro, während es 2008 noch 370 Euro waren, eine Steigerung um rund 70 Prozent. Insgesamt wurden rund 160.000 versicherte Fälle registriert, deren Schäden sich auf rund 100 Millionen Euro summierten. Da nur ein kleiner Teil der fast 70 Millionen Räder hierzulande versichert ist, dürfte die Dunkelziffer beträchtlich sein. Auch der Polizei werden bei Weitem nicht alle Fälle zur Anzeige gebraucht. Versicherungsschutz gibt es über eine Hausratpolice, gegebenenfalls mit Zusatzklausel für das Abstellen auf der Straße. In Deutschland verfügt knapp jede zweite der rund 26 Millionen Hausratversicherungen über eine solche Fahrradklausel. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch spezielle Fahrradversicherungen, welche einen umfassenderen Schutz leisten. Fahrradversicherung: mehr als nur Diebstahlschutz Jedes Jahr werden hunderttausende Fahrräder gestohlen – Tendenz steigend. Gerade wer viel unterwegs ist und sein Rad oft an öffentlichen Plätzen abschließt, läuft Gefahr, Opfer eines Fahrraddiebstahls zu werden. Dabei gilt: Desto teurer das Fahrrad, umso höher ist das Risiko, dass es gestohlen wird. Aber auch bei einem Unfall oder einer Fahrradpanne bleibt Ihr Kunde in der Regel auf den Kosten für die Reparatur sitzen. Eine Fahrradversicherung für Räder und versicherungspflichtige Pedelecs bietet dann den nötigen Schutz. Eine Fahrradversicherung greift unter anderem bei: Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub Reparaturen oder Vandalismus Beschädigungen durch Unfall, Brand, Explosion, Blitzschlag Fall- oder Sturzschäden
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Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

04.06.2019 | Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters. Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
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