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Vorsicht vor Abo-Fallen bei Reiserücktrittsversicherungen

30.09.2015 | Vorsicht vor Abo-Fallen bei Reiserücktrittsversicherungen

Wer bei der Buchung eines Fluges mal schnell für ein paar Euro eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, kann sich unversehens ein teures Jahresabo einhandeln. Schlimmer noch: Unter Umständen verlängert es sich automatisch, wenn nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die zunächst angegebenen Kosten von etwa 19 Euro können sich überdies im zweiten Jahr verdoppeln; für Familien drohen dann sogar bis zu 339 Euro Jahresbeitrag. Wegen solcher Bedingungen hat die Verbraucherzentrale Hamburg jüngst den Anbieter BD24 abgemahnt. Oft finden sich dessen Offerten auf Vergleichsseiten wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de, billigfluege.de oder hotelbuchung.de. Bevor man für die vermeintlich kleine Zusatzinvestition in den beruhigenden Versicherungsschutz von Reiserücktrittsversicherungen das Häkchen setzt, sollte man ins Kleingedruckte schauen. Verständlicherweise sind die genauen Konditionen in der Regel gut versteckt.
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pro aurum - Bereitet Gold sein Comeback als sicherer Hafen vor?

24.09.2015 | pro aurum - Bereitet Gold sein Comeback als sicherer Hafen vor?

pro aurum - Bereitet Gold sein Comeback als sicherer Hafen vor? "Die Aktienmärkte taumeln, die Anleihemärkte sind unter Druck – bereitet Gold sein Comeback als sicherer Hafen vor? Das große Wirtschaftsmagazin „FOCUS Money“ hat die turbulenten Entwicklungen an den Finanzmärkten zum Anlass genommen, um die Perspektiven der Edelmetalle unter die Lupe zu nehmen. Dabei griffen die Wirtschaftsjournalisten in gleich drei Beiträgen auf die Expertise von pro aurum zurück. [...]   ...übrigens: Edelmetalle von pro aurum können auch über uns bestellt werden. Wenn Sie Interesse an mehr Informationen haben, klicken Sie bitte auf die Goldbarren.
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Unfallbericht -Auch ohne Polizeiprotokolle

11.09.2015 | Unfallbericht -Auch ohne Polizeiprotokolle

Wäre es nicht schön, wenn man unseren Freund und Helfer entlasten und gleichzeitig bei Verkehrsunfällen mit Bagatellschäden die eigenen Nerven schonen könnte. Dies ist möglich, da es nicht immer zwingend erforderlich ist, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Schließlich ist bei Kfz-Versicherungen für die Schadenregulierung eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht zwingend, wenn der Unfallschaden bei wenigen hundert Euro liegt. Die Beteiligten können den Unfall in einem solchen Fall zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei seinem Versicherer. Dieser stellt sicher, dass alle Angaben in dem eigenen Dokument zu finden sind, die auch in einem Polizeiprotokoll stehen würden. Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass bei Verletzungen von Personen oder erheblichen Blechschäden immer die Polizei gerufen werden muss. Natürlich gilt es in allen Fällen, seinen Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren. Außerdem sollte man niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben.       (Quelle CASMOS Media GmbH)
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