Immer weniger Erwerbstätige sehen sich finanziell gut fürs Alter gerüstet
Marco Kruppenbacher | Keine Kommentare27.09.2016
27.09.2016
05.01.2016
zum 01.01.2016 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung neue Änderungen in Kraft:
Ab 01. Januar 2016 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Diese erhöhen sich auf zukünftig 82 % statt der in 2015 möglichen 80 %.
Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.172 EUR für Alleinstehende und 44.3744 EUR für Verheiratete auf 22.766 EUR bzw. 45.532 EUR angehoben.
Personen, die in 2016 in Rente gehen, müssen zukünftig 72 % statt der in 2015 geltenden 70 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht.
Wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung, die ab 01.01.2016 Gültigkeit haben:
4 % der RV-BBG (West) 74.400 € sind 2.976 € p. a. = 248 € monatlich, zuzüglich 1.800 €* p. a.
*für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG
1/160 der Bezugsgröße sind 217,88 p. a. = 18,16 € monatlich
RV-BBG (West) in Höhe von 74.400 €
Für Renten 1% der Bezugsgröße sind 29,05 € monatlich (West) und 25,20 € monatlich (Ost)
Für Kapital 12/10 der Bezugsgröße sind 3.486 € (West) und 3.024 € (Ost)
In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2016 nachfolgende Werte:
Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 56.250 EUR
Im kommenden Jahr beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 50.850 EUR
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
0621-63490494 info(@)arx-gmbh.eu Kontaktformular
Die Basisrente steht aufgrund der Möglichkeit einer Steueroptimierung durch Zuzahlungen oftmals nur während des Jahresendes im Fokus. Grundsätzlich gilt jedoch:
Je eher man vorsorgt, desto günstigere Konditionen gelten für die Altersvorsorge. Berücksichtigt man dann noch den Sachverhalt, dass auch eine staatlich geförderte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlossen werden kann, macht eine rechtzeitige Absicherung umso mehr Sinn. Für den Kunden bedeutet dies eine wichtige und frühzeitige Absicherung seiner Arbeitskraft.
Insofern gilt es, so früh wie möglich den Einkommenserhalt zu sichern und für das Alter vorzusorgen.
Wie kann man jedoch den Steuervorteil nutzen um sich das Ziel zu erfüllen, mit einer ausreichenden Zusatzrente die Vorzüge des Ruhestandes zu genießen?
Steuerliche Aufwendungen optimieren und gleichzeitig für das Alter vorsorgen – das geht:
Die Rürup-Rente ermöglicht durch die hohen Steuerförderungen i.d.R. weitaus geringere Steuerbelastungen in der Ansparphase und in der Rentenbezugsphase beste Versorgung.
Der Staat hat die Höchstgrenzen für die Sonderausgabenabzüge ab 2015 auf 22.172 € / 44.344 € (vorher 20.000 € / 40.000 €) erhöht, gewährt in 2015 eine steuerliche Berücksichtigung von bereits 80% als Sonderausgabenabzug. Primäre Zielgruppen wie Selbstständige oder besserverdienende Angestellte können über diesen Vorsorgeweg hohe Renditen erwirtschaften. Aber auch der Angestellte hat häufig noch Beträge frei, um steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
Die Signale sind eindeutig:
Die Basisversorgung soll mit Hilfe staatlicher Förderung gestützt werden und wird in private Hände gelegt. Doch nicht nur die Steuer steht im Vordergrund.
Häufig wir vermutet, dass sich die Rürup-Rente nicht lohnt, weil sie wegen der staatlichen Restriktionen zu unflexibel ist.
Wenn man jedoch genauer hinschaut, kann eine entsprechende Vorsorge nicht nur flexibel, sondern auch noch mit wertvollen Mehrwerten gestaltet sein.
So sind für Selbstständige besonders flexible Vertragsgestaltungen zur Beitragszahlung aufgrund der oftmals schwankenden Einkommen wichtig.
Weiterhin ist die Todesfallleistung aufgrund der gesetzlichen Restriktionen immer wieder ein zentrales Thema. Verfallen doch die eingezahlten Beiträge, wenn kein Ehepartner oder kindergeldberechtigtes Kind vorhanden ist. Bei Ableben des Versicherungsnehmers kurz vor Vertragsende können somit gerne einmal fünfstellige Beitragssummen verloren gehen.
Die Lösungen hierfür ist die hinzu wählbare Risiko-Zusatzversicherung für die Ansparphase, welche entsprechend der ansteigenden Beitragssumme kalkuliert ist, und dabei elementare Vorteile, wie freie Vererbbarkeit und Kapitalauszahlung der Beitragssumme bietet.
Die beste Vorsorge jedoch nutzt nichts, wenn man z.B. durch Krankheit nicht mehr ansparen kann.
Gerade für die Zielgruppe der Rürup-Rente ist eine Absicherung des Einkommens in Form einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung unabdinglich. Clever ist, wer eine solche Absicherung mit staatlicher Förderung verbindet.
Wichtig sind hier u.a. berufsspezifischen Leistungsmerkmale, wie z.B. der kostenfreien Infektionsklausel für Ärzte und Mediziner.
Muss einmal ein Vertrag über einen größeren Zeitraum beitragsfrei gestellt werden, ist für die Zusatzversicherung ein BU-Retter wertvoll. Mit Hilfe des BU-Retters besteht für den Kunden die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten nach Beitragsfreistellung der Basisrente eine neue selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe der bisherigen Eckdaten ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen.
Damit bleibt die wichtige Absicherung der Arbeitskraft erhalten.
Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte.
Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion.
Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge.
(Quelle CASMOS Media GmbH)
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