5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

19.04.2017
Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen:
  1. Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.
Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein.
  1. Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz.
Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also.
  1. Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.
In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an.
  1. Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein.
Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Achten Sie bei den Vergleichen auf den Einschluss deliktunfähiger Kinde.
  1. Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.
Manche Tarife ins besondere Rechtsschutz und Krankenzusatzversicherungen sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.

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