Um die letzte Jahreswende blickten die internationalen Investoren bang auf die chinesische Konjunkturentwicklung, deren Aussichten überaus ungewiss erschienen. Das Wachstum war von 10,6 Prozent (2010) auf unter 7 Prozent gesunken. Ein eigentlich beachtlicher Wert, für die zuvor verwöhnten China-Investoren indes enttäuschend.
Doch , von heute 4,2 auf 8,5 Billionen US-Dollar. Das hohe Wachstumspotenzial resultiere aus den langfristig robusten ökonomischen Entwicklungen und dem reifer gewordenen und zunehmend liberalisierten Markt in China. Für internationale Asset-Manager seien die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Investitionen zudem deutlich günstiger geworden. Die jüngsten Wachstumszahlen lassen allerdings noch keine Trendwende erkennen.
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte die elektronische Gesundheitskarte nutzen müssen. Damit schloss es sich der Meinung der Vorinstanz an. Geklagt hatte ein IT-Ingenieur, der grundsätzlich Klarheit schaffen wollte.
Ein Recht auf „Weiterleben in der analogen Welt“ ergebe sich nicht aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, so die Richter. Die Digitalisierung müssen die Bürger also mitmachen. Bis zu welchem Grad, können sie allerdings nach dem Urteil mitbestimmen: Über den Versichertenstatus hinaus dürfen auf der Karte nur dann sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden, wenn der Versicherte in deren Erhebung, Nutzung und Verarbeitung einwilligt. So soll nach dem Willen des Gerichts verhindert werden, dass man gegen seinen Willen zum „gläsernen Patienten“ wird. Das dürften die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Bund der Krankenkassen nicht gern hören, die sich auf die Speicherung weitergehender Daten auf der Karte geeinigt hatten. Diese Vereinbarung ist nach dem Urteil unzulässig.
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Bereits im letzten Jahr fegte eine große Kündigungswelle über die Bausparkunden hinweg, deren Verträge seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif waren und lediglich als Guthaben fungierten. 200.000 Altverträge wurden von den Bausparkassen aufgehoben, da diese in den aktuellen Niedrigzinszeiten die Verzinsungszusagen von 3 bis 4 Prozent nicht mehr erfüllen können. Zum Vergleich: Aktuell werden Bausparverträge mit 0,1 bis 0,25 Prozent Zinsen angeboten.
Wie jetzt bekannt wurde, rollt die nächste Welle an; diesmal dürften Schätzungen zufolge rund 60.000 Kunden betroffen sein. Die Bausparkassen berufen sich auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz“. Ob das in Anspruch genommene Sonderkündigungsrecht wirklich Gültigkeit hat, beschäftigt nach wie vor die Gerichte. In den meisten Entscheidungen wurden die Kündigungen bislang für rechtens erklärt, einige Urteile fielen allerdings auch zugunsten der Bausparer aus. Zudem schließen auch viele Bausparkassen mit ihren Kunden Vergleiche.
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Helvetia Anlagestrategien haben das ereignisreiche 2. Quartal 2016 erfolgreich gemeistert.
Inhalte:
Markteinschätzung und -kommentare von den Advisern HSBC und Vontobel
Berichte zu den Anlagestrategien - was ist passiert und was wurde geändert
aktuelle Performancewerte mit Stand 30.06.2016
Source: Helvetia-Investment-Report
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[caption id="attachment_1701" align="aligncenter" width="125"] Kontakt[/caption]
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Der Zentralruf der deutschen Autoversicherer meldet für 2015 einen deutlichen Anstieg der Unfälle in Deutschland zugelassener Autos mit solchen mit ausländischem Kennzeichen im Ausland. 29.683 Unfälle bedeuten einen Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Rund 70 Prozent der gemeldeten Malheurs ereigneten sich in sechs Ländern. Deren „Spitzenreiter“ ist Italien mit 5.018 Unfällen, gefolgt von Frankreich (4.999) und den Niederlanden (3.933). In letzterem Nachbarland gab es mit 11,1 Prozent den höchsten Anstieg, aber auch die Unfallzahlen in Österreich schnellten um 11 Prozent nach oben (auf 3.048). Rückgänge gab es in der Schweiz und in Spanien. Kaum überraschenderweise stieg die Unfallkurve auch 2015 im Juni steil an und fiel im September wieder ab.
Auslandsurlauber sollten sich auf den Fall der Fälle vorbereiten, indem sie alle für die Schadensabwicklung benötigten Unterlagen griffbereit halten.
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Im Zuge der Brexit-Entscheidung flüchteten viele Anleger in den „sicheren Hafen“, als welcher Gold gemeinhin gilt. Weniger im Fokus steht sein „kleiner Bruder“, das Silber. Dabei gibt es gute Gründe dafür, von einem stabil steigenden Silberpreis auszugehen. Dieser beträgt aktuell nur rund ein Drittel seines früheren Allzeithochs, da ist also deutlich mehr Luft nach oben als beim Gold, das etwa zwei Drittel seines Allzeithochs erreicht hat. Auch die industrielle Nachfrage spricht für eine Silber-Beimischung. Beiden Edelmetallen kommt aktuell und mindestens mittelfristig zudem die Politik der großen Notenbanken zugute, die den Run auf Sachwerte befeuert.
Wer in Silber oder in Gold investieren möchte, kann nicht nur physische Bestände erwerben (Vorsicht: Auf Silberbarren werden 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben, überdies braucht man für Silber mehr Lagervolumen als für Gold). Auch die Beteiligung an Silber-ETFs ist möglich, außerdem kann eine Investition in entsprechende Minen lukrativ sein. Eine weitere Möglichkeit ggfs. umsatzsteuerfrei in Silber zu investieren ist ein Edelmetall-Sparplan. Doch hier wie dort gilt: Edelmetallkurse sind volatil, mit erheblichen Schwankungen ist immer zu rechnen.
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Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die deutschen Versicherer trotz widriger Umstände – Stichwort Niedrigzinsphase – ihre Eigenmittelausstattung (Solvabilität) zum Teil deutlich ausbauen konnten. Vor allem die Lebensversicherer ächzen jedoch weiterhin unter dem Zinstief. 21 von 54 untersuchten Lebensversicherern konnten zwar ihr Eigenkapital aufstocken, doch im Schnitt sank die Solvabilitätsquote der Branche zwischen 2014 und 2015 um 2 Prozent auf 161,7 Prozent – ein immer noch üppiges Polster.
Noch bessere Durchschnittszahlen liefern die Krankenversicherer, die mit 249,7 Prozent rund zweieinhalbmal so viel Eigenkapital vorhalten wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben. Rund die Hälfte (14 von 29) von ihnen konnte ihre Solvabilität steigern. Auch die getrennt betrachteten Versicherungskonzerne kommen mit 219,9 Prozent auf eine hohe Durchschnittsquote.
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Kaum zeichnete sich das Ergebnis der Brexit-Abstimmung in Großbritannien ab, schon rauschten die Indizes und Währungen in den Keller. Die Märkte waren nicht wirklich auf die Austrittsentscheidung vorbereitet. Auch der DAX ging auf Talfahrt, die Anleger sind tief verunsichert.
Doch es spricht nach Ansicht von Experten viel dafür, dass die Märkte überreagieren. Für Großbritannien selbst und dort engagierte Investoren dürften zwar schwere Jahre anbrechen, doch der Rest Europas und der Welt könnte am Ende mit einer Wachstumsdelle davonkommen. Voraussetzung ist, dass die Angst vor einem Absturz der Weltwirtschaft nicht zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung wird – denn Wirtschaft ist ja bekanntlich zu einem guten Teil Psychologie. Viel hängt nun davon ab, ob der Brexit ein singuläres Ereignis bleibt oder sich politisch fortsetzt – ob also die Europäische Union reformiert und gestärkt wird oder nach und nach zerbricht.
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Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
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