Wohnraum ist in deutschen Ballungsräumen ohnehin knapp und teuer, doch für Studenten gestaltet sich die Suche nach kleinen, bezahlbaren Wohneinheiten besonders schwierig. Und die Zahl der Studienanfänger dürfte noch einige Zeit hoch bleiben, denn die Akademikerquote hierzulande liegt im internationalen Vergleich zurück und soll nach politischem Willen steigen. Zudem zieht es immer mehr ausländische Studenten an deutsche Unis.
Diese große Nische des Immobilienmarktes bedienen zahlreiche Fonds, die sich auf Studentenimmobilien fokussieren. Analysten bescheinigen dem deutschen Markt dabei vergleichsweise hervorragende Aussichten. Denn der Anteil studententauglicher Behausungen in deutschen Großstädten ist, verglichen etwa mit US- oder britischen Metropolen, gering. Keine zehn Prozent der rund 2,7 Millionen Studierenden in Deutschland können ein Wohnheimzimmer in Anspruch nehmen. Die stabile Nachfrage macht die Anlageklasse Studentenimmobilien insgesamt wenig anfällig für Marktschwankungen – ein guter Tipp also für die Diversifizierung eines Sachwerteportfolios.
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Es gibt ja prinzipiell nichts, das man nicht versichern könnte. Der Markt bietet Policen gegen Steckenbleiben im Fahrstuhl (passiert einem Deutschen statistisch alle 102 Jahre), gegen Entführungen durch Außerirdische (noch keine Schadensfälle bekannt), gegen den Abstieg des Lieblingsvereins und gegen ein unerwartetes „Nein!“ vor dem Traualtar.
Der Computerspiel-Hersteller Konami hat den Reigen kurioser Versicherungen nun erweitert: In seinem erfolgreichen Ballerspiel „Metal Gear Solid 5: The Phantom Pain“ kann man sich als virtueller Teilnehmer gegen den Diebstahl eigener Ressourcen wie Soldaten oder Waffen versichern. Die Grenze des Virtuellen endet allerdings bei der Bezahlung: Die „MB-Coins“, die für die Police entrichtet werden müssen, gibt es gegen reales Geld.
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Nachdem das Bundesfinanzministerium seine Pläne für eine veränderte Besteuerung von Investmentfonds verkündet hat, wehren sich gleich acht verschiedene Verbände dagegen. In diesen sind neben Privatbanken und Versicherungen auch Handwerk, Handel, Industrie und Arbeitgeber organisiert.
Ziel der Reform ist es, Steuerschlupflöcher zu schließen und das deutsche Steuerrecht an die EU-Rechtsprechung anzupassen. Bei Publikums-Investmentsfonds, wie sie bei Privatanlegern beliebt sind, soll die Besteuerung deutlich vereinfacht werden. Nach Meinung der protestierenden Verbände würde die geplante Änderung allerdings Klein- und Altersvorsorgesparer zusätzlich belasten. Im Zentrum der Kritik steht etwa, dass Immobilienerträge und Dividenden vorab pauschal auf Fondsebene mit 15 Prozent versteuert werden sollen. Außerdem fordern die Verbände eine Steuererleichterung für Erträge von Publikumsfonds, die der betrieblichen Altersvorsorge dienen.
Fonds die im Rahmen einer Fondsrente bespart werden sind von der Abgeltungssteuer befreit.
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Ihr Diversifizierungsgrad sucht seinesgleichen: Multi-Asset-Income-Fonds streuen das Anlegerkapital weltweit über verschiedenste Assetklassen.
Die dadurch bewirkte Risikobegrenzung erlaubt es, hochrentierliche Investments wie etwa Private Equity und dividendenstarke Aktien zu tätigen. Deren tendenziell höheres Einzelrisiko wird durch die maximale Streuung über nicht korrelierende Anlageklassen ausgeglichen.
Dass der Fondsname „Income“ enthält, geht auf den ausschüttenden Charakter der Mischfonds zurück. Im Gegensatz zu einem thesaurierenden Fonds erhält der Anleger fortlaufend Zinsen und Dividenden – ein „Investoreneinkommen“ also. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den bisher auf dem deutschen Markt befindlichen Angeboten.
Während mancher Fonds keine 200 Einzeltitel versammelt, kommen andere auf über 2.000 Positionen. Anleger sollten daher sehr genau hinschauen, was sich unter dem Label Income-Fonds konkret verbirgt.
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Auch wenn in den USA mit einer baldigen Zinswende gerechnet wird, dürfte die lockere Geldpolitik diesseits des Atlantiks noch mindestens mittelfristig Bestand haben. Die Versicherungsunternehmen stellt das vor wachsende Herausforderungen.
Um noch auf eine tragfähige Rendite zu kommen, sehen sich immer mehr ihrer Investmentmanager gezwungen, das Anlagerisiko zu erhöhen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des US-Vermögensverwalters BlackRock, für die Versicherer mit einem verwalteten Vermögen von insgesamt über 6,5 Billionen US-Dollar befragt wurden.
Während 2014 noch 33 Prozent der Unternehmen angaben, in den kommenden ein bis zwei Jahren eine riskantere Anlagepolitik fahren zu wollen, sind es diesmal 57 Prozent. Analog dazu halten die befragten Kapitalmarktexperten das anhaltende Niedrigzinsumfeld für das gravierendste Marktrisiko (44 Prozent), während ihnen eine Preiskorrektur von Vermögenswerten (33) lediglich als drittgrößte Gefahr für Investoren erscheint.
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Viele Angehörige von Erkrankten fragen sich, ob eine Demenz nicht eine Deliktunfähigkeit begründet. Die Antwort lautet: Es kommt drauf an. Eine pauschale Regelung gibt es nicht, daher muss in jedem Einzelfall eine individuelle Einschätzung erfolgen. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt daher dringend, nicht auf eine Haftpflichtversicherung zu verzichten. Sie greift nicht nur, wenn die Deliktfähigkeit gegeben ist, sondern unterstützt den Versicherten auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche – unter anderem mit Übernahme der Kosten für Gutachten und einen eventuellen Gerichtsprozess. Eine private Haftpflichtversicherung kostet nur wenige Euro im Monat.
Wenn die versicherte Person deliktunfähig (zum Beispiel Demenzkranke) ist, sollte man bei der Auswahl der Gesellschaft darauf achten, dass im Bedingungswerk beispielsweise folgende Klausel:
Schäden durch gesetzlich deliktunfähige Personen
In teilweiser Abweichung von A. IV. Ziff. 12 beträgt die Höchstersatzleistung für Sach- und Vermögensschäden 100.000 EUR. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
enthalten ist.
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Ein nicht unwesentlicher Faktor bei der Bewältigung und politischen Bewertung des aktuellen Flüchtlingszustroms ist dessen Effekt auf die deutsche Wirtschaft. Die Volkswirtschaftsexperten zeigen sich hier gespalten. Zunächst wurde von belebenden Effekten und zusätzlichem Wachstum gesprochen; immerhin nimmt der Staat derzeit viel Geld in die Hand und verteilt es an Vermieter und Hoteliers, Bauunternehmen, Containerhersteller, Sicherheitsdienste, Bildungseinrichtungen, Caterer etc. Die Ausgaben wirken wie ein milliardenschweres Konjunkturprogramm, daran gibt es keinen Zweifel.
Hinsichtlich der langfristigen Effekte werden jedoch zunehmend Stimmen laut, die vor einem Negativsaldo warnen. Entscheidend wird es sein, einen Großteil der Flüchtlinge schnell und zu auskömmlichen Bedingungen in Lohn und Brot zu bringen. Ob das gelingt, ist noch offen. Zwar brauchen die Unternehmen dringend Mitarbeiter, und sie zu finden würde der Konjunktur im Allgemeinen guttun. Doch auf der anderen Seite bestehen bei der Qualifikation vieler Flüchtlinge erhebliche Defizite. Sicher ist nur: Die Integration in den Arbeitsmarkt wird keine leichte Aufgabe.
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Kommt sie oder kommt sie nicht? Diese Frage wird seit geraumer Zeit vor jeder Sitzung des Offenmarktausschusses der US-Notenbank Fed ventiliert. Immerhin hängt von der erwarteten Zinswende die strategische Ausrichtung einer Vielzahl von Finanzmarktakteuren ab.
Doch auch zuletzt schreckte die Fed erneut vor der Leitzinserhöhung zurück, obwohl sie bereits seit Monaten psychologisch den Boden dafür bereitet. Als Grund vermuten Experten die jüngsten Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten, vor allem in den Schwellenländern. Doch das Umfeld für die Wende sei prinzipiell gut: Die US-amerikanische Wirtschaft zeigt robustes Wachstum, die Arbeitslosenzahlen bewegen sich um 5 Prozent. Einen weiteren Aufschub werde sich die Fed nicht leisten können, ohne an Glaubwürdigkeit einzubüßen, meinen Volkswirtschaftler. Noch in diesem Jahr sei daher mit der Zinswende zu rechnen. Für Aktienanleger folgen darauf erfahrungsgemäß nicht unbedingt gravierende Einbußen, jedoch mittelfristig ein gedämpftes Kurswachstum.
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Die ersten Anleger haben bereits Klage erhoben: Weil das VW-Management seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, fordern die VW-Aktionäre nun Schadensersatz. Juristen sehen günstige Aussichten für die Kläger.
Der Hintergrund: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Aktiengesellschaft verpflichtet, unverzüglich über alles zu informieren, was den Börsenkurs nennenswert beeinflussen könnte. Zweifellos gehören staatliche Ermittlungen wegen betrügerischer Software dazu. Die kalifornischen Behörden haben ihre diesbezügliche Arbeit bereits im Mai 2014 aufgenommen. Wann auch immer der VW-Vorstand davon erfahren hat: Die Veröffentlichung dieser Nachricht erfolgte sehr spät. Anleger, die im betreffenden Zeitraum VW-Aktien erworben haben, können sich daher vom Management hinters Licht geführt fühlen. Immerhin ist der Kurs nach Bekanntwerden des Skandals deutlich nach unten gerauscht. Spezialisierte Kanzleien sind derzeit noch damit beschäftigt, Kläger zusammenzuführen. Potenziell drohen VW zusätzliche Milliardenzahlungen.
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