Der Ausblick für das Börsenjahr 2016 fällt bei den meisten Beobachtern verhalten aus. Zwar könne der DAX noch einmal die 12.000-Punkte-Marke überspringen, immerhin pumpt die Europäische Zentralbank ja nach wie vor gewaltige Liquidität in die Märkte. Gerade nach der Zinswende in den USA, die den Euro tendenziell verbilligt, stehen die Exportchancen der Euroländer zudem gut.
Doch für die zweite Jahreshälfte erwartet die Mehrheit der Experten eine Abkühlung, am Jahresende sei ein DAX-Stand von 11.000 oder weniger zu erwarten. Der Hauptgrund liegt in der volatilen Weltwirtschaft. China schwächelt, und die Schwellenländer insgesamt rutschen durch US-Zinswende tiefer in die Krise. Auch die Auswirkungen der Fed-Entscheidung auf die US-Konjunktur sind noch nicht absehbar. Es gibt jedoch auch Stimmen, die ein rundweg positives Börsenjahr erwarten. Ihnen zufolge wird das günstige Konsumklima in den Industrieländern zu starkem Wachstum führen, das den DAX durchaus über 13.000 Punkte hinaus treiben könnte. Es bleibt jedenfalls spannend.
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In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen!
Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung.
Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen.
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zum 01.01.2016 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung neue Änderungen in Kraft:
Rürup-Rente
Ab 01. Januar 2016 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
Diese erhöhen sich auf zukünftig 82 % statt der in 2015 möglichen 80 %.
Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.172 EUR für Alleinstehende und 44.3744 EUR für Verheiratete auf 22.766 EUR bzw. 45.532 EUR angehoben.
Personen, die in 2016 in Rente gehen, müssen zukünftig 72 % statt der in 2015 geltenden 70 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht.
Betriebliche Altersversorgung
Wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung, die ab 01.01.2016 Gültigkeit haben:
Steuerfreie Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG)
4 % der RV-BBG (West) 74.400 € sind 2.976 € p. a. = 248 € monatlich, zuzüglich 1.800 €* p. a.
*für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG
Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG)
1/160 der Bezugsgröße sind 217,88 p. a. = 18,16 € monatlich
Höchstgrenze des Übertagungswerts (§ 4 Abs. 3 BetrAVG)
RV-BBG (West) in Höhe von 74.400 €
Abfindungsgrenzen (§ 3 Abs. 2 BetrAVG)
Für Renten 1% der Bezugsgröße sind 29,05 € monatlich (West) und 25,20 € monatlich (Ost)
Für Kapital 12/10 der Bezugsgröße sind 3.486 € (West) und 3.024 € (Ost)
Krankenversicherung
In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2016 nachfolgende Werte:
JAEG (Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze):
Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 56.250 EUR
BBMG (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung):
Im kommenden Jahr beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 50.850 EUR
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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Wohnraum ist in deutschen Ballungsräumen ohnehin knapp und teuer, doch für Studenten gestaltet sich die Suche nach kleinen, bezahlbaren Wohneinheiten besonders schwierig. Und die Zahl der Studienanfänger dürfte noch einige Zeit hoch bleiben, denn die Akademikerquote hierzulande liegt im internationalen Vergleich zurück und soll nach politischem Willen steigen. Zudem zieht es immer mehr ausländische Studenten an deutsche Unis.
Diese große Nische des Immobilienmarktes bedienen zahlreiche Fonds, die sich auf Studentenimmobilien fokussieren. Analysten bescheinigen dem deutschen Markt dabei vergleichsweise hervorragende Aussichten. Denn der Anteil studententauglicher Behausungen in deutschen Großstädten ist, verglichen etwa mit US- oder britischen Metropolen, gering. Keine zehn Prozent der rund 2,7 Millionen Studierenden in Deutschland können ein Wohnheimzimmer in Anspruch nehmen. Die stabile Nachfrage macht die Anlageklasse Studentenimmobilien insgesamt wenig anfällig für Marktschwankungen – ein guter Tipp also für die Diversifizierung eines Sachwerteportfolios.
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Es gibt ja prinzipiell nichts, das man nicht versichern könnte. Der Markt bietet Policen gegen Steckenbleiben im Fahrstuhl (passiert einem Deutschen statistisch alle 102 Jahre), gegen Entführungen durch Außerirdische (noch keine Schadensfälle bekannt), gegen den Abstieg des Lieblingsvereins und gegen ein unerwartetes „Nein!“ vor dem Traualtar.
Der Computerspiel-Hersteller Konami hat den Reigen kurioser Versicherungen nun erweitert: In seinem erfolgreichen Ballerspiel „Metal Gear Solid 5: The Phantom Pain“ kann man sich als virtueller Teilnehmer gegen den Diebstahl eigener Ressourcen wie Soldaten oder Waffen versichern. Die Grenze des Virtuellen endet allerdings bei der Bezahlung: Die „MB-Coins“, die für die Police entrichtet werden müssen, gibt es gegen reales Geld.
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Nachdem das Bundesfinanzministerium seine Pläne für eine veränderte Besteuerung von Investmentfonds verkündet hat, wehren sich gleich acht verschiedene Verbände dagegen. In diesen sind neben Privatbanken und Versicherungen auch Handwerk, Handel, Industrie und Arbeitgeber organisiert.
Ziel der Reform ist es, Steuerschlupflöcher zu schließen und das deutsche Steuerrecht an die EU-Rechtsprechung anzupassen. Bei Publikums-Investmentsfonds, wie sie bei Privatanlegern beliebt sind, soll die Besteuerung deutlich vereinfacht werden. Nach Meinung der protestierenden Verbände würde die geplante Änderung allerdings Klein- und Altersvorsorgesparer zusätzlich belasten. Im Zentrum der Kritik steht etwa, dass Immobilienerträge und Dividenden vorab pauschal auf Fondsebene mit 15 Prozent versteuert werden sollen. Außerdem fordern die Verbände eine Steuererleichterung für Erträge von Publikumsfonds, die der betrieblichen Altersvorsorge dienen.
Fonds die im Rahmen einer Fondsrente bespart werden sind von der Abgeltungssteuer befreit.
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Ihr Diversifizierungsgrad sucht seinesgleichen: Multi-Asset-Income-Fonds streuen das Anlegerkapital weltweit über verschiedenste Assetklassen.
Die dadurch bewirkte Risikobegrenzung erlaubt es, hochrentierliche Investments wie etwa Private Equity und dividendenstarke Aktien zu tätigen. Deren tendenziell höheres Einzelrisiko wird durch die maximale Streuung über nicht korrelierende Anlageklassen ausgeglichen.
Dass der Fondsname „Income“ enthält, geht auf den ausschüttenden Charakter der Mischfonds zurück. Im Gegensatz zu einem thesaurierenden Fonds erhält der Anleger fortlaufend Zinsen und Dividenden – ein „Investoreneinkommen“ also. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den bisher auf dem deutschen Markt befindlichen Angeboten.
Während mancher Fonds keine 200 Einzeltitel versammelt, kommen andere auf über 2.000 Positionen. Anleger sollten daher sehr genau hinschauen, was sich unter dem Label Income-Fonds konkret verbirgt.
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Neben vereisten und verschneiten Straßen und schlechter Sicht birgt der Winter eine weitere Gefahr für Autofahrer:
gefrorene Platten, die von fahrenden Lkw herunterrutschen und dabei allzu oft auf Autos in der Nähe krachen. Zwar sind die Brummifahrer eigentlich verpflichtet, ihren Lkw vor dem Losfahren von Eisbrocken zu befreien. Doch nicht jeder denkt daran oder nimmt sich die Zeit dafür, auch wenn das Unterlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Da sich auf einem Lkw mit Planen schon einmal mehrere Hundert Liter Wasser sammeln können, haben die Eisplatten das Potenzial, großen Schaden an Personen und Fahrzeugen zu verursachen. Im Falle des Falles sollten betroffene Autofahrer sich nach Möglichkeit das Lkw-Kennzeichen merken und versuchen, den Brummifahrer – der häufig von einem solchen Vorfall gar nichts mitbekommt – über die Gefahr zu informieren. Den Schaden begleicht in der Regel die Haftpflichtversicherung des Lkw. Wenn dessen Halter nicht ausfindig gemacht werden kann, steht die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters in der Pflicht.
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Wegen der anhaltenden Niedrigzinsmisere gerät das altbewährte Prinzip der Kapital-Lebensversicherung unter Druck. Die Versicherer haben Mühe, die üppigen Verzinsungen für die alten Verträge zu erwirtschaften. Und mit dem aktuell gültigen Garantiezins von 1,25 Prozent kann man den Kunden kaum mehr einen Inflationsausgleich zusichern.
Folgerichtig verabschieden sich mehr und mehr Versicherer von der Kapital-Lebensversicherung mit Garantiezins, darunter große Anbieter wie Generali, Ergo, Talanx und Zurich. Stattdessen halten zunehmend neuartige Garantiekonzepte Einzug. Zugesichert wird zumeist lediglich der Beitragserhalt, darüber hinaus geht der Kunde mit ins Anlagerisiko, erhält im Gegenzug aber auch mehr Rendite.
In Zukunft soll der branchenweite Höchstrechnungszins sogar ganz wegfallen. Die Bundesregierung plant die Abschaffung für große Versicherer – damit wäre das Aus der klassischen Kapital-Lebensversicherung besiegelt.
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