Als gesetzlich Versicherter stößt man jedes Mal beim Zahnarztbesuch an die Grenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Abhilfe schafft hier eine leistungsfähige Kranken-Zusatzversicherung, wie etwa der Tarif V.I.P. dental der Bayerischen. Die Versicherung hilft, Mehrkosten für hochwertigen Zahnersatz und -behandlungen abzufangen. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz der individuellen Lebenssituation anpassen. Es kann dabei zwischen den drei Tarifstufen „Smart“, „Komfort“ und „Prestige“ gewählt werden. Richtig interessant wird V.I.P. dental bei einem Wechsel der Krankenkasse. Und zwar zur BKK Mobil Oil. Mit dem Bonusprogramm fitforcash sinken die Beiträge um bis zu 16,67 Euro pro Monat! Die jährliche fitforcash Aktiv-Prämie beträgt 200 Euro für Versicherte ab 18 Jahren und 100 Euro für Versicherte unter 18 Jahren. Die Aktiv-Prämie gilt auch für mitversicherte Erwachsene und Kinder. Eine vierköpfige Familie kann so zum Beispiel 600 Euro Aktiv-Prämie erhalten. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Um die Voraussetzungen für die fitforcash Aktiv-Prämie zu erfüllen, müssen 3 von 10 Gesundheitsfragen mit “ja” beantwortet werden. Der Fragenkatalog deckt unter anderem Schutzimpfungen, Fitness, Rauchverhalten und Vorsorgeuntersuchungen ab. Für manche dieser Fragen ist ein Nachweis (Rechnungskopie vom Arzt, Mitgliedsnachweis des Sportvereins, etc.) erforderlich. Teilweise genügt auch eine Unterschrift zur Bestätigung. Weitere Highlights der BKK Mobil Oil betreffen die professionelle Zahnreinigung. Seit Jahresanfang erhalten alle Versicherten einen Zuschuss in Höhe von 35,00 Euro pro Kalenderjahr. Zudem können sich alle Beitragszahler, die bis zum 30.09.2014 bei der BKK Mobil Oil versichert sind oder werden, im Frühjahr 2015 über eine Prämie von 120 Euro freuen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen unvorstellbar. Und doch passiert ein Einbruch schnell. Laut Bilanz der Hausratversicherer gab es im Jahr 2013 rund 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche, so viele wie zuletzt 2004. Nach den vorläufigen Auswertungen leisteten die Versicherer 2013 etwa 480 Mio. Euro und damit 20 Mio. Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Der durchschnittliche Schaden nach einem Einbruch liegt bei 3.300 Euro und damit auf dem Höchststand von 2012. Die finanziellen Folgen eines Wohnungseinbruchs trägt die Hausratversicherung. Dennoch sind nur rund drei Viertel aller Haushalte in Deutschland derzeit gegen Einbruchdiebstahl versichert. Der Anstieg der Einbrüche verwundert umso mehr, da sich das Einbruchsrisiko mit einfachen technischen Maßnahmen reduzieren lässt. Hausratversicherer empfehlen neben dem Abschließen der Haustür auch Maßnahmen wie die Beleuchtung von Außenbereichen bei Dunkelheit und die Nutzung von Sicherungstechnik. Im Fall eines Urlaubs sollten die Briefkästen regelmäßig gelehrt werden und Rollläden tagsüber hochgezogen und nachts geschlossen werden.
Vergleichsrechner Hausratversicherung
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Es ist ein bekanntes Problem in Deutschland. Der Umzug von einer Wohnung in die andere ist vollbracht. Doch nun entbrennt ein Streit um die Mietkaution. Ebenso wenig wie ein Mieter eine Kaution einfach „abwohnen“ darf, sprich die letzten Mietzahlungen nicht mehr leisten, ist es für einen Vermieter rechtens, die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall hatte eine Mieterin 1.400 Euro auf ein Kautionskonto eingezahlt. Eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag bestimmte: „Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen…“ Als die Mieterin später eine Minderung ihrer Miete geltend machte, ließ sich der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses das Kautionsguthaben auszahlen. Die Mieterin klagte daraufhin und verlangte, den Betrag wieder dem Kautionskonto gutzuschreiben und insolvenzfest anzulegen. In seiner Entscheidung machte der Bundesgerichtshof deutlich, dass der Beklagte nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen. Das Vorgehen des Vermieters widerspreche dem im BGB formulierten Treuhandcharakter der Mietkaution. Daher habe der Vermieter die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Die Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag sei daher unwirksam. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass der Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Insolvenz des Vermieters ungeschmälert zurückerhält, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen.
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Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch auch in den schönsten Monaten des Jahres ist niemand gegen Krankheit gefeit. Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen.
Angebotsanforderung Krankenzusatzversicherung
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Viele Menschen scheuen bei der Geldanlage eine breite Streuung.
Dabei geht es so einfach: Durch Fonds kann man sich mit geringem Aufwand an vielen Investmentformen gleichzeitig beteiligen. Egal ob Aktien, Anleihen oder Immobilien. Mittels Fonds lässt sich die richtige Mischung für das jeweilige Risikoprofil zusammenstellen. „Setze nie alles auf ein Pferd!“ lautet eine bekannte Anlegerweisheit. Hier kommen die Fondsmanager ins Spiel, die das angelegte Vermögen nicht nur in eine Vielzahl von Papieren und Anlageklassen aufteilen, sondern im Falle der sogenannten Dachfonds gleichzeitig in mehrere Fonds investieren. Fondsanteile können im Gegensatz zu vielen anderen Geldanlagen grundsätzlich jederzeit verkauft werden, weshalb diese Anlageform sehr flexibel ist. Gleichzeitig bieten Fonds ein hohes Maß an Sicherheit, da das Anlagekapital der Fondsanleger Sondervermögen darstellt und im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht in die Insolvenzmasse fallen würde. Mit einem Fonds-Sparplan kann man sich das Auf und Ab an den Börsen zu Nutze machen.
Dies geht bereits mit kleinen monatlichen Beträgen, häufig schon ab 25 Euro. Dabei profitieren Anleger vom Cost-Average-Effekt bzw. Durchschnittskosten-Effekt – egal wie hoch die monatlichen Beträge sind. Im Durchschnitt erhält man – je nach Anschaffungspreis – viele preiswerte und wenig teure Fondsanteile. Am Ende hat man seine Fondsanteile zu einem günstigeren Durchschnittspreis erworben, als wenn man jeden Monat eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen gekauft hätte. Ein solcher Sparplan diszipliniert zudem, denn man muss sich nicht jedes Mal auf ein Neues überlegen, ob und wie viel angelegt wird oder ob das Geld doch in den Konsum gesteckt werden soll.
Trotzdem wird den Anlegern die Möglichkeit geboten, bei Bedarf Zahlungen auszusetzen.
[caption id="attachment_1701" align="aligncenter" width="125"] Investieren[/caption]
(Quelle CASMOS Media GmbH)
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Bauherren und Immobilienkäufer profitieren weiterhin von historisch niedrigen Kreditzinsen. Genau darin liegt bei Annuitätendarlehen aber auch ein Risiko, das vielen nur bedingt bewusst ist: Je niedriger die Zinsen sind, desto länger dauert bei gleicher Anfangstilgung die Entschuldung. Sinnvoll sind daher Tilgungsraten von 2 Prozent und mehr. Wer mit lediglich 1 Prozent tilgt, zahlt seinen Kredit unter Umständen 50 Jahre lang ab. Anschlussfinanzierer sind hierbei ebenfalls betroffen: Diese haben ihre Immobilie vor zehn Jahren oder mehr zu deutlich schlechteren Konditionen finanziert und fühlen sich jetzt wie im Schlaraffenland. Sie können mehr Geld in die Tilgung investieren oder ihre monatliche Belastung senken. So oder so sollte die anfängliche Tilgungsrate weiter beibehalten werden, um den ursprünglichen Finanzierungsplan aufrecht zu erhalten. Wem es finanziell möglich ist, sollte seine monatliche Rate jedoch mindestens stabil halten und die Zinsersparnis in höhere Tilgungsraten investieren. Unterm Strich führt dies zu schnellerer Schuldenfreiheit.
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Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge.
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Schon heute sind in Deutschland 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die demographische Entwicklung sorgt dafür, dass diese Zahl in Zukunft noch deutlich steigen wird. Pflegebedürftige werden je nach Pflegeaufwand in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Diese bestimmt die Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Doch ganz gleich, welche Pflegestufe einem auch zugewiesen wird, die hohen Pflegekosten werden seitens der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur zu einem geringen Teil abgedeckt. Wichtig ist also eine private Absicherung, die im Fall der Fälle ein Pflegetagegeld bezahlt. Die Gothaer MediP ist eine solche flexible Pflegevorsorge, mit der sich Versicherte für jede Pflegestufe individuell absichern können. Einzelne Pflegebausteine lassen sich ganz nach Bedarf zusammenstellen. Die Alleinstellungsmerkmale von Gothaer MediP sind dabei der besonders umfangreiche Basisschutz, die Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, die Soforthilfe ohne Einstufung in eine Pflegestufe, etwa nach einem Unfall, und die vollstationäre Kurzzeitpflege zur Entlastung für pflegende Angehörige. Die Standard-Variante des Vorsorgeproduktes ist MediP 3. Diese leistet bei vollstationärer Pflege für alle Pflegestufen. Voraussetzung dafür ist die korrekte Einstufung durch die deutsche Pflegepflichtversicherung. Zudem leistet sie auch bei ambulanter Pflege zu Hause für die Dauer der Zuordnung in Pflegestufe III. Die Tarifoptionen MediP 1 und 2 ergänzen den Standardtarif um die ambulante Pflege in den jeweiligen Pflegestufen. Mit MediP 0 wird der Fall der Demenz abgesichert. Als Ergänzung dient zudem der Baustein MediP EZ. Dahinter verbirgt sich eine Einmalzahlung bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit nach den Pflegestufen I, II oder III.
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Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten.
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