Das Thema Gesundheit ist ein medialer Dauerbrenner, ebenso die Frage nach der Krankenversicherung. Für rund 9 Millionen Deutsche ist dabei eine Private Krankenversicherung (PKV) erste Wahl. Neben der Leistungsstärke ist vor allem die große Vielfalt an Wahlmöglichkeiten ein wichtiger Grund in die PKV zu wechseln. Doch längst nicht jeder kann sich überhaupt privat krankenversichern. Generell können sich nicht nur Selbständige, Freiberufler und Beamte für eine PKV entscheiden. Auch Angestellte haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit sich privat zu krankenversichern.
Wechselmöglichkeiten
Selbst wenn in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen zur PKV immer wieder verschärft wurden, haben auch heute noch Angestellte die Chance zu wechseln. Entscheidend, ob ein Angestellter sich überhaupt privat versichern kann, sind sein Jahresverdienst und ob dieser über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen in diesem Jahr erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 in Höhe von 53.550 Euro im Jahr bzw. 4.462,50 Euro im Monat übersteigt, scheiden zum 31.12.2014 aus der gesetzlichen Versicherungspflicht aus. Zum 1.1.2015 werden diese automatisch versicherungsfrei (und haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln), sofern sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 überschreiten. Deren Höhe ist derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt. Erfahrungsgemäß liegt diese jedoch über den Werten des Vorjahres. Für Berufsanfänger, Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, oder Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, gelten diese Grenzen ebenfalls. Sie sind aber sofort versicherungsfrei, sofern der Jahresverdienst voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Günstig und gut
Wer in eine der rund 50 privaten Krankenversicherungen wechseln möchte, verspricht sich davon meist günstigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Da sich der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen bemisst, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Umfang der Leistungen, sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und ausführlich beraten lassen. Denn mit der richtigen privaten Krankenversicherung kommt man gut durchs Leben. Was die Qualität einer medizinischen Behandlung angeht, hat man als privat Versicherter in der Regel freie Wahl. Je nach Tarif lässt sich aber auch mit dem so genannten Primärarzt-Prinzip Geld sparen. Dabei überweist der Hausarzt den Versicherten zu einem Facharzt. So wird verhindert, dass durch falsche Arztbesuche unnötig Kosten produziert werden.
Vorteile beim Arzt
Die Vorteile der PKV sollen sich eigentlich nicht in der Versorgung zeigen, dennoch ergeben immer wieder Stichprobentests, dass ein privat Versicherter Vorzüge genießt. Im letzten Jahr ergab beispielsweise eine Telefonumfrage bei 470 Praxen in Hessen: Im Schnitt warten Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung 20 Tage länger als PKV-Versicherte auf einen Facharzttermin. Besonders lange warten der Studie zufolge gesetzlich Versicherte bei Augenärzten, Neurologen und Dermatologen. In den gleichen Fachgebieten warten PKV-Versicherte nur halb so lange auf einen Termin. Doch die Wartezeit auf Arzttermine ist nur ein Vorteil von vielen. Viele PKV-Tarife bieten für den Krankenhausaufenthalt Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Auch beim Thema Zahnarzt können sich Versicherte den Wunschversicherungsschutz aussuchen – gerade bei Zahnersatz eine finanziell lohnende Entscheidung.
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Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend.
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Wer heute eine Altersvorsorge aufbauen möchte, steht in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite. Auf der einen Seite befindet sich die klassische Lebensversicherung, die ein hohes Maß an Sicherheit bietet, aber unter den niedrigen Zinsen leidet. Die fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantien bietet auf der anderen Seite höhere Renditechancen, birgt aber zugleich höhere Risiken. Die Axa Relax Rente erweitert das bestehende Produktangebot um ein Modell, das durch unterschiedliche Anlageformen Renditechancen der Kapitalmärkte nutzt und sie mit einer Garantiekomponente verbindet. Die vier Bausteine Garantie, Wertzuwachs, Rendite und Flexibilität sind das Fundament der AXA Relax Rente, die bei den unterschiedlichen Varianten individuell gewichtet werden. Die Kombination dieser Bausteine kann – je nach Lebenssituation – jederzeit während der Vertragslaufzeit geändert werden. Wichtigstes Element ist der Baustein Garantie. Die bei Vertragsbeginn vereinbarten Beiträge zur Hauptversicherung stehen zum Rentenbeginn garantiert zur Verfügung. Die Sicherstellung der Garantie erfolgt über die Anlage im Sicherungsvermögen der AXA Lebensversicherung AG. Durch die Ausnutzung weiterer Bausteine ist ein hoher Wertzuwachs möglich. Die Beteiligung an den Entwicklungen eines Index, der sich an der Performance der 50 führenden Unternehmen Europas orientiert, eröffnet diese Chancen. Man profitiert bis zu einer monatlichen Obergrenze – dem sogenannten Cap – von positiven Entwicklungen, ist jedoch abgesichert gegen mögliche Verluste. Jeder Wertzuwachs, der pro Jahr erzielt wird, erhöht automatisch das Vertragsvermögen. Zusätzliche Renditechancen bietet die Anlage in gemanagte Dachfonds oder Einzelfonds. In allen Varianten ist zudem der ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsschutz der AXA einschließbar.
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Alles neu macht der Mai – diese Weisheit gilt in diesem Jahr vor allem für die Flensburger Verkehrssünderkartei. Neben dem Namen – aus dem bisherigen Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister – ändert sich vor allem die Punktesystematik. Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis künftig nur noch acht statt bisher 18 Punkte ansammeln. Im Gegenzug ändert sich aber auch die entsprechende Punktevergabe, denn eingetragen werden nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bei Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es künftig keine Punkte mehr. Allerdings steigen dafür auch die Strafzahlungen bei manchen Verstößen. Punkte aus dem alten System werden umgerechnet. Ab Mai gibt es für Verkehrsverstöße oder Straftaten nur noch ein bis drei Punkte, statt wie bisher ein bis sieben Punkte. Einfache Ordnungswidrigkeiten ergeben einen Punkt. Für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten fallen zwei Punkte an. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ähnlich wie im bisherigen System ist auch im neuen Fahreignungsregister ein Punkteabbau möglich. Bis zu einem Stand von ein bis fünf Punkten kann ein Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden. Zudem ermöglichen starre Tilgungsfristen einen besseren Überblick, wann Punkte erlöschen. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt erlöschen nach zweieinhalb Jahren. Eintragungen mit zwei Punkten entfallen nach fünf Jahren und Straftaten mit drei Punkten werden nach zehn Jahren gelöscht. Delikte wie Telefonieren am Steuer oder Verstoß gegen die Winterreifenpflicht werden ab dem 1. Mai 2014 teurer. Ähnliches gilt für Parkverstöße. Zahlte man bisher zwischen 5 und 25 Euro, verlangen die Kommunen künftig 5 Euro mehr. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Im April ist das zweite Mal in diesem Jahr ein Fall von großflächigem Identitätsdiebstahl im Internet aufgedeckt worden. Mehrere Millionen Deutsche waren hiervon betroffen. Mit den gestohlenen E-Mail-Adressen und den zugehörigen Passwörtern versuchen Kriminelle, sich in E-Mail-Konten einzuloggen und diese für den Versand von SPAM-Mails zu missbrauchen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei den gefundenen Adressen und Passwörtern nicht nur um die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten handelt, sondern auch um Zugangsdaten zu anderen Online-Diensten wie Online Shops, Internet-Foren oder sozialen Netzwerken. Die Webseite https://www.sicherheitstest.bsi.de bietet eine Überprüfungsmöglichkeit, ob man von dem Identitätsdiebstahl betroffen ist. Angesichts der Zunahme von Identitätsdiebstahl im Internet sollten Passwörter nach bestimmten Regeln ausgesucht werden und regelmäßig geändert werden. Ein gutes Passwort besteht dabei aus mindestens acht Zeichen und enthält Groß und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen. Als Passwort ungeeignet sind Geburtsdaten, der eigene Name, die Ziffernfolge 123456 oder das Wort Passwort. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Zoll erhält künftig Kfz-Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) wurde bislang von den jeweiligen Bundesländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli
2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kfz-Steuer von den Bundesländern auf den Bund übertragen. Bis längstens zum 30. Juni 2014 üben die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer aus. Danach ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Künftig sind die entsprechenden Hauptzollämter die Ansprechpartner in puncto Kfz-Steuer. Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen erfolgt die Aufgabenüberleitung schrittweise.
Im Februar machten Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen den Anfang. Im März folgten Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Für April ist die Aufgabenüberleitung in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland vorgesehen. Im Mai erfolgt schließlich die Überleitung in den Bundesländern Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Daten werden dabei in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.
Wichtig: Erteilte Kraftfahrzeugsteuerbescheide behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch bereits gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Bei der Steuerbemessung ändert sich ebenfalls nichts.
Außerdem bleibt die bisherige Steuernummer als Bezug für etwaige Rückfragen oder Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung wird zunächst intern neue Steuernummern vergeben. Die Zollbehörden weisen zudem daraufhin, dass der Lastschrifteinzug oder die Kfz-Steuererstattung infolge von technischen Umstellungsarbeiten aufgrund des Übergangs um mehrere Wochen verzögert erfolgen kann.
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Wer heute noch gesund und munter durch das Leben geht, kann morgen schon Pflegebedürftig sein. Das klingt zwar zunächst nur plakativ, ist aber leider die statistische Realität. Früher oder später kann jeden das Schicksal „Pflegefall“ ereilen. Das bedeutet nicht zwangsläufig Pflege auf Dauer. In manchen Fällen dauert die Pflegebedürftigkeit nur kurz an. Dennoch können hier schnell hohe Kosten anfallen. Es gibt zwar die gesetzliche Pflegeversicherung, doch diese stößt auch nach zahlreichen Reformen immer wieder schnell an ihre Grenzen. Denn egal wie viel Pflege letztlich benötigt wird, deckt die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Kosten ab. Die Folge: Das verfügbare private Geld wird schnell aufgebraucht sein. Daher besteht für jedermann Absicherungsbedarf. Hinzu kommt, dass die Lebenserwartung immer weiter ansteigt und sich das Risiko pflegebedürftig zu werden mit zunehmendem Alter und infolge des medizinischen Fortschritts immer mehr erhöht. Die Lösung hierfür lautet Pflegezusatzversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wer mit Hunden nur selten zu tun hat, ist durch die bloße Anwesenheit eines Vierbeiners schnell verunsichert. Das gilt umso mehr, wenn der Hund in seinem angestammten Revier angetroffen wird. Liegt das heimische Revier in einem Ladengeschäft wird es für so manchen Kunden problematisch. So geschehen in einem vor dem Landgericht Coburg verhandelten Fall. Dort hatte eine Kundin einen Laden betreten, als sie kurz darauf von dem frei herumlaufenden Dalmatiner begrüßt wurde. Da die Frau fürchtete, gebissen zu werden, versuchte sie den Hund mithilfe eines von ihr mitgeführten Kleidersacks abzuwehren. Dabei strauchelte sie, kam zu Fall und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Das Gericht entschied, dass sie einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. Das Argument der Ladenbesitzerin, der Hund habe die Kundin lediglich begrüßen wollen und diese habe überreagiert und den Unfall selbst verursacht, wiesen die Richter als unbegründet zurück. Daher sollten Hundebesitzer ihren Liebling immer im Blick und vor allem im Griff haben. Mit einer Hundehalterhaftpflicht lässt sich dann das verbliebene Risiko finanziell minimieren.
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Drei Mal sind wir nun schon um den Häuserblock gekreist und endlich erblicken wir einen Parkplatz. Wir setzen den Blinker, doch ein egoistischer Mitmensch schnappt uns die Lücke vor der Nase weg. Wir schimpfen, rufen eindeutige Wörter und zeigen dem Anderen einen „Stinkefinger“. Was menschlich vielleicht nachvollziehbar ist, ist rechtlich eine Straftat. Autofahrer sind daher [&hellip
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