Kategorie: Versicherungen

Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren

03.02.2016 | Was Versicherungsnehmer beachten sollten, um ihren Schutz nicht zu verlieren

Ein Versicherungsnehmer genießt nicht nur Rechte gegenüber seinem Versicherer, sondern auch einige Pflichten. Vernachlässigt er diese, droht er im Schadenfall mit leeren Händen dazustehen. Gewissenhafte Mitwirkung ist bereits bei der Antragsstellung gefragt. Auf diesbezügliche Fehler geht mehr als die Hälfte der Streitigkeiten zwischen Versicherern und ihren Kunden zurück. Die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ hält den Versicherungsnehmer an, alle Angaben vollständig und korrekt zu tätigen. Insbesondere Gesundheitsfragen sollten mit höchster Sorgfalt beantwortet werden, idealerweise mit Bescheinigungen von Ärzten oder der Krankenversicherung. Was viele Kunden ebenfalls versäumen: die Bedingungen zu lesen, zumindest in der Kurzfassung. Groß kann das Erstaunen dann ausfallen, wenn der eingetretene Schadensfall gar nicht wie angenommen abgedeckt ist. Und schließlich sollten die Fristen zur Schadensmeldung beachtet werden, die im Extremfall nur 48 Stunden betragen können – sonst droht die Leistungsablehnung wegen eines formalen Fehlers.
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Was tun bei Sturmschäden?

01.02.2016 | Was tun bei Sturmschäden?

Wenn ein Sturm Bäume umgestürzt oder Dächer abgedeckt hat, kommt oft die Gebäude- oder Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Versicherte sollten jedoch schnell und umsichtig reagieren, um die fällige Erstattung nicht zu gefährden. Zunächst ist zu klären: Gab es überhaupt „offiziell“ einen Sturm? Dafür muss laut den meisten Versicherungsbedingungen mindestens Windstärke acht geherrscht haben (62 Stundenkilometer). Der Deutsche Wetterdienst hilft in diesem Punkt weiter. Zudem sollte man das Aufräumen nicht überstürzt angehen. Natürlich sollte verhindert werden, dass der Schaden sich ausweitet oder zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Doch davon abgesehen sollte alles unterlassen werden, was die Schadens(ursachen)feststellung beeinträchtigen würde. Am besten dokumentieren Betroffene den Schaden sorgfältig (Foto oder Video) und klären mit dem Versicherer ab, was unternommen werden kann.
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Teilkasko zahlt, wenn Hagel das Auto zerbeult hat

25.01.2016 | Teilkasko zahlt, wenn Hagel das Auto zerbeult hat

Mitunter erreichen sie die Größe von Tischtennisbällen, und ihr Zerstörungswerk an ungeschützten Autos kann entsprechend kostspielig werden: Hagelkörner. Glücklicherweise sind Hagelschäden von der Teilkasko ebenso abgedeckt wie Schäden durch Stürme, Überschwemmungen oder Blitzschläge. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass üblicherweise keine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt erfolgt, wie es bei einem Vollkasko-Schaden der Fall wäre. Zudem greifen beim Teilkasko in der Regel niedrigere Selbstbeteiligungen. Als Versicherte/r können Sie wählen: Entweder erstattet der Versicherer die Reparaturkosten oder er zahlt Ihnen den Betrag, der für eine „fiktive“ Schadensbehebung angesetzt wird. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Erstattungssumme darf die Wertminderung des Autos nicht überschreiten. Wenn der Wiederverkaufswert durch die Schäden lediglich um 800 Euro gesunken ist, die Reparatur aber das Doppelte kosten würde, muss der Versicherungsnehmer gegebenenfalls die Lücke mit eigenem Geld schließen. Kommt es zum Streit über die Summe, entscheidet ein Sachverständigenausschuss, in den Versicherer und Versicherter jeweils einen Gutachter entsenden.
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Ist eine Krankenversicherung fürs Haustier sinnvoll?

21.01.2016 | Ist eine Krankenversicherung fürs Haustier sinnvoll?

Manche Behandlungen beim Tierarzt können richtig ins Geld gehen. Insbesondere Operationen schlagen nicht selten mit vierstelligen Beträgen zu Buche. Viele Tierhalten fragen sich da: Käme ich mit einer Tier-Krankenversicherung nicht günstiger weg? Die Antwort lautet: Kommt drauf an. Zunächst spielt der Gesundheitszustand des zu versichernden Tieres eine Rolle. Hohe Behandlungskosten müssen insbesondere die Besitzer kränklicher, alter oder sonst wie gefährdeter Tiere fürchten. Die aber werden von vielen Versicherern ausgeschlossen oder kosten hohe Beiträge. Wer schon Erfahrungswerte mit den Veterinärkosten für sein Tier hat, kann diese der möglichen Versicherungsprämie gegenüberstellen. Dabei sollte aber auf Beschränkungen geachtet werden; manche Tarife schließen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Kastration aus. Auch Höchstentschädigungsgrenzen sollten beachtet werden. Statt einer Vollversicherung kann sich auch eine OP-Kosten-Versicherung anbieten, vor allem für größere Tiere, denn deren OPs können unter Umständen sehr aufwendig und teuer werden. Das Thema hat viele Facetten – hier hilft professionelle Beratung und ein Vergleichen der vierschiedenen Tier-Krankenversicherungen .
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Einbruchssaison – ist Ihr Hausrat angemessen versichert?

06.01.2016 | Einbruchssaison – ist Ihr Hausrat angemessen versichert?

In der dunklen Jahreszeit passieren die meisten Einbrüche in Häuser und Wohnungen. In den letzten fünf Jahren ist ihre Zahl um rund ein Drittel gestiegen! Wer zum Opfer wird, geht im Allgemeinen davon aus, dass seine Hausratversicherung den materiellen Schaden schon ersetzen werde. Doch das erweist sich oft als trügerische Hoffnung. Es gibt nämlich einige Faktoren, die den Versicherungsschutz begrenzen. Zum einen erstattet die Assekuranz generell die Wiederbeschaffungskosten, nicht aber den Original-Kaufpreis oder den heutigen Neuwert. Zudem darf der Ersatz für Wertsachen meist 20 oder 30 Prozent der Versicherungssumme nicht überschreiten, bei Bargeld ist der Versicherungsschutz oft bei 1.000 Euro gedeckelt. Auch der Missbrauch von Kreditkarten ist häufig kaum oder gar nicht abgedeckt. Zum anderen liegen in vielen Fällen keine Kaufbelege mehr vor, oder der Wert des Hausrats hat sich seit Abschluss der Versicherung deutlich erhöht. Daher ist es wichtig, den Hausrat umfassend zu dokumentieren (Belege und ggf. Fotos) und die Versicherung regelmäßig anzupassen.
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Neuerungen 2016 aus der Lebens- und Krankenversicherung

05.01.2016 | Neuerungen 2016 aus der Lebens- und Krankenversicherung

zum 01.01.2016 treten sowohl in der Lebens- als auch in der Krankenversicherung neue Änderungen in Kraft: Rürup-Rente Ab 01. Januar 2016 erhöhen sich die Sonderausgaben, die in der Steuererklärung als Beiträge in die Rürup-Rente vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Diese erhöhen sich auf zukünftig 82 % statt der in 2015 möglichen 80 %. Ebenfalls ändert sich der mögliche Höchstbetrag. Dieser wird von bislang 22.172 EUR für Alleinstehende und 44.3744 EUR für Verheiratete auf 22.766 EUR bzw. 45.532 EUR angehoben. Personen, die in 2016 in Rente gehen, müssen zukünftig 72 % statt der in 2015 geltenden 70 % versteuern. Dieser Besteuerungssatz ist einmalig bezogen auf das Renteneintrittsalter festgelegt und wird in den Folgejahren für die Personen, die bereits Rente beziehen, nicht weiter erhöht. Betriebliche Altersversorgung Wichtigen Kennzahlen der betrieblichen Altersversorgung, die ab 01.01.2016 Gültigkeit haben: Steuerfreie Höchstbeiträge für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG) 4 % der RV-BBG (West) 74.400 € sind 2.976 € p. a. = 248 € monatlich, zuzüglich 1.800 €* p. a. *für Neuzusagen ab 2005 und sofern keine Nutzung §40b EStG Mindestentgeltumwandlung (§ 1a Abs. 1 BetrAVG) 1/160 der Bezugsgröße sind 217,88 p. a. = 18,16 € monatlich Höchstgrenze des Übertagungswerts (§ 4 Abs. 3 BetrAVG) RV-BBG (West) in Höhe von 74.400 € Abfindungsgrenzen (§ 3 Abs. 2 BetrAVG) Für Renten 1% der Bezugsgröße sind 29,05 € monatlich (West) und 25,20 € monatlich (Ost) Für Kapital 12/10 der Bezugsgröße sind 3.486 € (West) und 3.024 € (Ost) Krankenversicherung In der Krankenversicherung ändern sich zum 01.01.2016 nachfolgende Werte: JAEG (Allgemeine Jahresarbeitsentgelt-Grenze): Die neue Versicherungspflichtgrenze beträgt 56.250 EUR BBMG (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung): Im kommenden Jahr beläuft sich das als Bemessungsgrenze festgelegte Arbeitsentgelt auf 50.850 EUR   Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 0621-63490494       info(@)arx-gmbh.eu          Kontaktformular  
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Vorsicht vor fliegenden Eisbrocken

16.12.2015 | Vorsicht vor fliegenden Eisbrocken

Neben vereisten und verschneiten Straßen und schlechter Sicht birgt der Winter eine weitere Gefahr für Autofahrer: gefrorene Platten, die von fahrenden Lkw herunterrutschen und dabei allzu oft auf Autos in der Nähe krachen. Zwar sind die Brummifahrer eigentlich verpflichtet, ihren Lkw vor dem Losfahren von Eisbrocken zu befreien. Doch nicht jeder denkt daran oder nimmt sich die Zeit dafür, auch wenn das Unterlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Da sich auf einem Lkw mit Planen schon einmal mehrere Hundert Liter Wasser sammeln können, haben die Eisplatten das Potenzial, großen Schaden an Personen und Fahrzeugen zu verursachen. Im Falle des Falles sollten betroffene Autofahrer sich nach Möglichkeit das Lkw-Kennzeichen merken und versuchen, den Brummifahrer – der häufig von einem solchen Vorfall gar nichts mitbekommt – über die Gefahr zu informieren. Den Schaden begleicht in der Regel die Haftpflichtversicherung des Lkw. Wenn dessen Halter nicht ausfindig gemacht werden kann, steht die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters in der Pflicht.
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Die klassische Kapital-Lebensversicherung – ein Auslaufmodell?

15.12.2015 | Die klassische Kapital-Lebensversicherung – ein Auslaufmodell?

Wegen der anhaltenden Niedrigzinsmisere gerät das altbewährte Prinzip der Kapital-Lebensversicherung unter Druck. Die Versicherer haben Mühe, die üppigen Verzinsungen für die alten Verträge zu erwirtschaften. Und mit dem aktuell gültigen Garantiezins von 1,25 Prozent kann man den Kunden kaum mehr einen Inflationsausgleich zusichern. Folgerichtig verabschieden sich mehr und mehr Versicherer von der Kapital-Lebensversicherung mit Garantiezins, darunter große Anbieter wie Generali, Ergo, Talanx und Zurich. Stattdessen halten zunehmend neuartige Garantiekonzepte Einzug. Zugesichert wird zumeist lediglich der Beitragserhalt, darüber hinaus geht der Kunde mit ins Anlagerisiko, erhält im Gegenzug aber auch mehr Rendite. In Zukunft soll der branchenweite Höchstrechnungszins sogar ganz wegfallen. Die Bundesregierung plant die Abschaffung für große Versicherer – damit wäre das Aus der klassischen Kapital-Lebensversicherung besiegelt. [caption id="attachment_1701" align="aligncenter" width="125"] Investieren[/caption]
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Vom Leben ohne Krankenversicherung in Deutschland

24.11.2015 | Vom Leben ohne Krankenversicherung in Deutschland

Obwohl gesetzlich vorgeschrieben, sind Zehntausende hierzulande nicht krankenversichert. Eine Rückkehr ins System der Krankenversicherung fällt umso schwerer, je länger man draußen ist. Denn die Beiträge für die unversicherte Zeit müssen nachgezahlt werden. Vor allem Selbstständige mit schmalem Einkommen verzichten dann lieber auf den Schutz, hinzukommen Randgruppen wie Obdachlose oder illegale Einwanderer. Offiziell gibt die Bundesregierung die Zahl der Menschen ohne Versicherungsschutz mit 80.000 an (2014), wobei die Dunkelziffer kaum seriös geschätzt werden kann, aber beträchtlich sein dürfte. Die Ärzte dürfen allerdings auch unversicherten Personen die Behandlung nicht verweigern. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei überlaufener Praxis, dürfen Patienten wieder weggeschickt werden. Wer nach der Behandlung keine Versichertenkarte vorlegt, erhält eine Privatrechnung, die auf den üblichen Inkasso-Wegen beigetrieben wird. Übrigens dürfen die Krankenkassen bei Rückkehrern keine Kulanz walten lassen, auch wenn sie wollen: Die ausstehenden Beiträge müssen eingefordert werden, nötigenfalls bis zur eidesstattlichen Versicherung.
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