Kategorie: Versicherungen

Besteuerung von Wohnriester -Verträgen

08.03.2015 | Besteuerung von Wohnriester -Verträgen

Um die relevanten Beträge zu berechnen, wird ein Wohnförderkonto eingerichtet. Auf diesem wird der Eigenbetrag, die Zulagen sowie die Tilgungsraten berücksichtigt und mit 2% jährlich verzinst. Die WohnRiester Besteuerung zeichnet sich also durch nachgelagerte Besteuerung der Erträge aus. Die Förderung von Wohn-Riester wird also ähnlich wie die monatliche Rente besteuert.   Ein Beispiel zur Besteuerung: Der Sparer, kinderlos, alleinstehender, 35 Jahre alt, kauft eine Wohnung zum Preis von 225.000 €. 150.000 € des Kaufpreises werden über 15 Jahre finanziert. Das Bruttoeinkommen beträgt 55.000 €. Er tilgt monatlich diesen Betrag mit 1.000 €. Also werden insgesamt jährlich 12.000 € für die Tilgung verwendet. Die maximale Förderung beträgt für diese Tilgung 2.100 €, die Riester-Zulage 154 €, die steuerliche Entlastung 752 €. Der Tilgungsbetrag samt Zulagen und Eigenanteil wird auf das Wohnförderkonto gebucht und dort mit jährlich 2% verzinst. Damit gehen 15 Jahre lang 2.100 € davon 1.946 € Eigenanteil, also insgesamt 31.500 € ein, welche mit 2 % pro Jahr verzinst werden. Nach 15 Jahren steht die Summe von 37.042,50 € auf dem Wohnförderkonto. Die Erhöhung des zu versteuernden Einkommens durch Wohn-Riester beträgt 2.469,50 Euro (37.042,50€/15J.) pro Jahr. Dieser Ansparbetrag wird bis zum Rentenbeginn mit 67. Jahren weiter mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Bei Rentenbeginn steht das Wohnförderkonto dann bei 51.868,44 € Während der Ansparphase ist Förderung steuerfrei, zu Rentenbeginn werden Steuern auf die Spar- und Tilgungssummen -nachgelagerte Besteuerung- fällig. Diese Besteuerung richtet sich nach dem Steuersatz des Rentners. Die Einmalzahlung hat den Vorteil, dass das Finanzamt einen Rabatt über 30 Prozent einräumt. Damit werden nur 70 Prozent des Guthabens auf dem Wohnförderkonto steuerlich herangezogen. Dafür muss der Sparer Immobilie behalten und darf diese nicht veräußern. Desweiteren ist die Tilgung der Steuerschuld durch ratierliche Zahlung der Steuerschuld (Verminderungsbetrag) möglich. Die Steuerschuld ist so bis zum 85. Lebensjahr zu begleichen. Nachteil: Im Gegensatz zur Einmalzahlung erhält der Sparer keinen Rabatt.   Lohnt sich das Wohnriestern?   Der Vorteil zeigt sich vor allen Dingen in der Tilgungsphase, da mit der Förderung das Darlehen schneller getilgt wird. Um die Steuerschuld möglichst gering zu halten sollte man den Rentenbeginn möglichst auf 67 Jahre verlegen, da sich bei früherem Renteneintritt die Anzahl der steuerpflichtigen Jahre erhöht.    
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Reiserücktritt bedenken

07.03.2015 | Reiserücktritt bedenken

Viele Menschen planen derzeit ihren Sommerurlaub 2015. Wer frühzeitig bucht, kann davon ausgehen, tatsächlich einen Platz in einem Top-Hotel in dem gewünschten Urlaubsziel oder auf der Traumkreuzfahrt zu erhalten. Doch was passiert, wenn einem etwas dazwischenkommt, was man unmöglich einplanen konnte und gezwungen wird, die Reise nicht anzutreten? In einem solchen wünscht sich natürlich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Diese erstattet dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten. Der erste Blick richtet sich dabei auf die Kosten der Reise. Ist diese besonders teuer, liegt die Vermutung nahe, dass sich eine Absicherung eher lohnt. Solche Versicherungen können aber nicht nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen werden, sondern auch für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Sie greifen zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, Unfallverletzungen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, einem unerwarteten Arbeitsplatzwechsel oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. [caption id="attachment_1693" align="aligncenter" width="300"] Reiseversicherung[/caption]
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Pflegeversicherung: Private Absicherung ist notwendig

12.02.2015 | Pflegeversicherung: Private Absicherung ist notwendig

Im Jahr 2015 wird die gesetzliche Pflegeversicherung 20 Jahre alt. Bei aller Feierstimmung ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden, dass eine private Pflegezusatzversicherung, trotz zahlreicher Gesetzesänderungen, wichtiger denn je ist. Die Einführung des Pflege- Bahr, der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, ist ein klares Zeichen für die Notwendigkeit privater Vorsorge. Hinzu kommt: Bereits jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem persönlichen Umfeld. Dabei wird vielen Menschen klar, dass die tatsächlichen Kosten einer solchen Pflege schnell die gesetzlichen Leistungen überschreiten. Daher schont die frühe Vorsorge den Geldbeutel, wenn es wirklich hart auf hart kommt. Nach aktuellen Zahlen gibt es derzeit in Deutschland rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa zwei Drittel davon werden zu Hause durch Angehörige oder einen der über 12.000 Pflegedienste versorgt, während nur rund ein Drittel der Pflege- bedürftigen in einem entsprechenden Heim lebt. Statistisch gesehen ist das Pflegerisiko, also die Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall zu werden, in hohem Maße vom Alter abhängig. Über alle Altersgruppen liegt die Pflegequote – das heißt pflegebedürftig zu sein – bei unter 3 Prozent. Bei den 75- bis unter 80-Jährigen steigt die Pflegequote bereits auf über 8 Prozent und erhöht sich bei den 85- bis unter 90-Jährigen auf über ein Drittel. Bei den über 90-Jährigen ist statistisch gesehen jeder zweite von Pflegebedürftigkeit betroffen. Aufgrund der höheren Lebenserwartung sind zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Welchen finanziellen Umfang ein Pflegefall haben kann, verdeutlichen folgende Zahlen: Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Pflege-Bahr-Tarife werden pro Monat mit 5 Euro gefördert. Im Versicherungsfall wird dann der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten und der persönliche Geldbeutel wird geschont. Die günstigste Pflegeversicherung finden Sie in unserem Vergleichsrechner. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Urteil: Kollision mit Einkaufswagen vor Supermarkt | Recht

11.02.2015 | Urteil: Kollision mit Einkaufswagen vor Supermarkt | Recht

Rollt vor dem Supermarkt ein Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto, muss der Verursacher zahlen - nicht seine Kfz-Versicherung. Das entschied das Amtsgericht München. Urteil: Kollision mit Einkaufswagen vor Supermarkt | Recht. Wohl dem der eine Privathaftpflichtversicherung hat... Zu den günstigsten Angeboten.    
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Rauchmelder retten Leben

02.02.2015 | Rauchmelder retten Leben

Eine generelle, bundesweit einheitliche Rauchmelderpflicht für deutsche Privathaushalte gibt es nicht. Aber in immer mehr Bundesländern wird die Installation von Rauchmeldern in Privathaushalten gesetzlich verpflichtend. Die Länderverwaltungen haben den großen Nutzen erkannt, der in den kleinen Lebensrettern steckt. Denn jedes Jahr sterben in Deutschland über 500 Menschen bei Feuern – die große Mehrzahl, weil sie nachts nicht merken, dass ein Feuer aus- gebrochen ist. Problematisch ist dabei meist nur bedingt das Feuer selbst, sondern das durch das Feuer entstandene Rauchgas, dass zum Erstickungstod führt. In solchen Fällen ist ein Rauchmelder ein wirksames Warnsignal, was Mensch, Haustier und Mobiliar vor größeren Schäden bewahren kann. Dennoch haben selbst dort noch längst nicht alle Haushalte entsprechende Rauchmelder installiert, wo sie zur Pflicht geworden sind. Diese Nachlässigkeit kann im Fall der Fälle den Versicherungsschutz und viel schlimmer: das eigene Leben kosten. Doch auch ohne Rauchmelderpflicht ist die Installation sinnvoll. Denn: Rauchmelder retten Leben, so dass sie in jeden Haushalt gehören – zumal diese weder teuer noch schwer zu installieren sind. Schon für wenige Euro gibt es in Baumärkten Geräte, die der vorgeschriebenen Norm „DIN EN 14604“ entsprechen. Jeweils einen Rauchmelder in alle wichtigen Räume – und schon lebt die Familie sehr viel sicherer. Je nach Bundesland über- nimmt auch der Vermieter die Kosten. Wichtig ist dann nur noch die regelmäßig Wartung der Geräte inklusive Batterie- tausch. Wichtig zu wissen: Wer die Rauchmelderpflicht missachtet, kann im Schadensfall nicht auf die Leistung seiner Versicherung hoffen. Denn bei grober Fahrlässigkeit streicht diese ihre Leistung rigoros zusammen und die Kosten eines Brandes können schnell fünfstellige Beträge erreichen. Vergleichsrechner Feuerversicherung   (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Haftpflichtversicherung dringend empfohlen

28.01.2015 | Haftpflichtversicherung dringend empfohlen

Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“, lautete jüngst das Fazit der Zeitschrift Finanztest. Bislang verzichten 15 Prozent aller Haushalte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz einer Haftpflichtversicherung. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 des Statistischen Bundesamtes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Dabei sparen, wie nicht anders zu vermuten, laut Untersuchungsergebnissen insbesondere einkommens- schwache Haushalte. Allerdings wird damit an der falschen Stelle gespart, während sich das Einsparpotenzial selbst in Grenzen hält. zum Vergleichsrechner Wie schnell kann es passieren, dass eine Unachtsamkeit dazu führt, dass andere geschädigt werden und man sein Leben lang auf den Kosten sitzen bleibt. Dabei sind die privaten Haftpflichtversicherungen heutzutage bereits zu ganz kleinen monatlichen Beträgen zu haben. Wenn man diese Beträge zu möglicherweise lebenslang anfallenden Zahlungen infolge eines Schadensfalls ins Verhältnis setzt, dürfte niemand mehr auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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BU-Versicherung: Jetzt noch günstig abschließen!

09.12.2014 | BU-Versicherung: Jetzt noch günstig abschließen!

Nichts ist so wertvoll wie die eigene Arbeitskraft. Doch je nach Beruf ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit keineswegs so leicht. Denn körperliche Arbeit kann einen Organismus auf Dauer schwer belasten. Daneben lauern auch im Alltag Gefahren, die aus einem erfolgreichen Berufsleben schnell einen Problemfall werden lassen. Für alle diese Fälle gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung. (BU-Versicherung) Wie schnell die Diagnose „berufsunfähig“ eintreffen kann, zeigt ein Blick auf die Statistik. Im Schnitt betrifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Bundesbürger. Die gesetzlichen Versicherungen sind in diesem Fall meist nicht so leistungsfähig, wie häufig gedacht. Daher hilft nur Eigeninitiative in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings werden sich diese Versicherungen ab dem kommenden Jahr 2015 zum Teil deutlich verteuern, so dass jetzt Handlungsbedarf besteht, wenn man noch zu den günstigeren Tarifen einen Vertrag abschließen möchte. Grund für die höheren Tarifkosten ist der ab dem 1. Januar 2015 gesenkte Garantiezins (mehr dazu im Schwerpunktthema auf Seite 2). Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit dem seit einiger Zeit vorhandenen Niedrigzinsniveau. Versicherungen haben aufgrund der niedrigeren Zinssätze, Probleme die in der Vergangenheit möglichen Ergebnisse zu erzielen. Vor allem in einer Kalkulation, die über mehrere Jahrzehnte läuft, macht sich das Problem aufgrund des Zinseszinseffekts bemerkbar. In der Folge werden Neuverträge ab dem neuen Jahr nur noch zu höheren Tarifen abzuschließen sein. Je nach Versicherer, Risikogruppe und Eintrittsalter sind deutliche Preiserhöhungen abzusehen. Für bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen ändert sich jedoch nichts, hier sind keine Preisanhebungen aufgrund des niedrigeren Garantiezinses zu erwarten. Als Nebeneffekt der gesunkenen Verzinsung kann der Risikoschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Menschen mit Vorerkrankungen teurer oder im schlimmsten Fall sogar unmöglich werden. Auch hier wirkt sich der Zinseszinseffekt negativ auf die Tarife aus. Da hilft es nur, in diesem Jahr noch aktiv zu werden und Tarife zu vergleichen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Streit ums Fallobst

28.10.2014 | Streit ums Fallobst

Der Herbst ist traditionell Erntezeit. Vor allem die stolzen Besitzer von Obstbäumen können dann die Früchte ihrer Arbeit ernten. Doch auch andere können hiervon profitieren, und zwar dann, wenn es sich um Fallobst handelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist in seinem §911 hier eindeutig: „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“ Übersetzt heißt das: Wenn Obst von einem überhängenden Zweig des Baums des Nachbarn in den eigenen Garten fällt, gehört einem dieses Obst. Dass es trotz dieser klaren Regelung immer wieder zu Nachbarschaftsstreitigkeiten kommt ist bedauerlich, aber leider Realität. Häufiger Knackpunkt des Streits ist das herabgefallene Obst, was sich nicht mehr zum Verzehr eignet. Um dessen Verbleib muss sich nämlich der Grundstückbesitzer, auf dem Obst gefallen ist, kümmern. Dabei ist es keineswegs erlaubt, vergammelte Äpfel oder matschige Birnen einfach wieder zum Nachbarn zu werfen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Ernte über die Grundstücksgrenze hinweg. Mit einem Apfelpflücker ist es also durchaus erlaubt den Ast, der zum Nachbarn ragt, abzuernten. Wichtig ist nur: Ein Betreten des nachbarlichen Grundstücks ist dabei nur mit Erlaubnis gestattet. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Vorsicht beim Herbstspaß

25.09.2014 | Vorsicht beim Herbstspaß

Was könnte es an einem windigen Herbsttag Schöneres geben, als auf einem Hügel zu stehen und einen Drachen steigen zu lassen? Der Wind zupft an den Wimpeln und Fähnchen und die Kleinen jauchzen vor Glück. Doch so romantisch dieses Schauspiel ist: Es birgt Gefahren und verlangt in manchen Fällen zusätzlichen Versicherungsschutz. Denn auch leichtgewichtige Modellflieger unterliegen laut Luftverkehrszulassungsordnung einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Dies sind z. B. Drachen und Modellflugzeuge, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Eine Ausnahme gibt es für reines Spielzeug – jedoch hat der Gesetzgeber nicht genau definiert, wo das Spielzeug aufhört und der Modellflieger beginnt. Wer den herbstlichen Spaß sicher genießen will, erkundigt sich daher besser vorher bei seiner Haftpflichtversicherung, ob diese für eventuelle Schäden aufkommt. Wenn die Versicherung grünes Licht gibt, muss man nur noch einen Ort finden, der nicht in einem Naturschutz- oder Wohngebiet liegt. Auch die Nähe von Industriegebieten, Flughäfen, Autobahnen und Hochspannungsleitungen ist tabu. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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