Im Jahr 2015 wird die gesetzliche Pflegeversicherung 20 Jahre alt. Bei aller Feierstimmung ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden, dass eine private Pflegezusatzversicherung, trotz zahlreicher Gesetzesänderungen, wichtiger denn je ist. Die Einführung des Pflege- Bahr, der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, ist ein klares Zeichen für die Notwendigkeit privater Vorsorge. Hinzu kommt: Bereits jeder dritte Deutsche hat einen Pflegefall in seinem persönlichen Umfeld. Dabei wird vielen Menschen klar, dass die tatsächlichen Kosten einer solchen Pflege schnell die gesetzlichen Leistungen überschreiten. Daher schont die frühe Vorsorge den Geldbeutel, wenn es wirklich hart auf hart kommt.
Nach aktuellen Zahlen gibt es derzeit in Deutschland rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Etwa zwei Drittel davon werden zu Hause durch Angehörige oder einen der über 12.000 Pflegedienste versorgt, während nur rund ein Drittel der Pflege- bedürftigen in einem entsprechenden Heim lebt. Statistisch gesehen ist das Pflegerisiko, also die Wahrscheinlichkeit zum Pflegefall zu werden, in hohem Maße vom Alter abhängig. Über alle Altersgruppen liegt die Pflegequote – das heißt pflegebedürftig zu sein – bei unter 3 Prozent. Bei den 75- bis unter 80-Jährigen steigt die Pflegequote bereits auf über 8 Prozent und erhöht sich bei den 85- bis unter 90-Jährigen auf über ein Drittel. Bei den über 90-Jährigen ist statistisch gesehen jeder zweite von Pflegebedürftigkeit betroffen.
Aufgrund der höheren Lebenserwartung sind zwei Drittel der Pflegebedürftigen Frauen. Welchen finanziellen Umfang ein Pflegefall haben kann, verdeutlichen folgende Zahlen: Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung, rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Pflege-Bahr-Tarife werden pro Monat mit 5 Euro gefördert. Im Versicherungsfall wird dann der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten und der persönliche Geldbeutel wird geschont.
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Rollt vor dem Supermarkt ein Einkaufswagen gegen ein parkendes Auto, muss der Verursacher zahlen - nicht seine Kfz-Versicherung. Das entschied das Amtsgericht München.
Urteil: Kollision mit Einkaufswagen vor Supermarkt | Recht.
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Eine generelle, bundesweit einheitliche Rauchmelderpflicht für deutsche Privathaushalte gibt es nicht. Aber in immer mehr Bundesländern wird die Installation von Rauchmeldern in Privathaushalten gesetzlich verpflichtend. Die Länderverwaltungen haben den großen Nutzen erkannt, der in den kleinen Lebensrettern steckt. Denn jedes Jahr sterben in Deutschland über 500 Menschen bei Feuern – die große Mehrzahl, weil sie nachts nicht merken, dass ein Feuer aus- gebrochen ist. Problematisch ist dabei meist nur bedingt das Feuer selbst, sondern das durch das Feuer entstandene Rauchgas, dass zum Erstickungstod führt. In solchen Fällen ist ein Rauchmelder ein wirksames Warnsignal, was Mensch, Haustier und Mobiliar vor größeren Schäden bewahren kann.
Dennoch haben selbst dort noch längst nicht alle Haushalte entsprechende Rauchmelder installiert, wo sie zur Pflicht geworden sind. Diese Nachlässigkeit kann im Fall der Fälle den Versicherungsschutz und viel schlimmer: das eigene Leben kosten. Doch auch ohne Rauchmelderpflicht ist die Installation sinnvoll. Denn: Rauchmelder retten Leben, so dass sie in jeden Haushalt gehören – zumal diese weder teuer noch schwer zu installieren sind.
Schon für wenige Euro gibt es in Baumärkten Geräte, die der vorgeschriebenen Norm „DIN EN 14604“ entsprechen. Jeweils einen Rauchmelder in alle wichtigen Räume – und schon lebt die Familie sehr viel sicherer. Je nach Bundesland über- nimmt auch der Vermieter die Kosten. Wichtig ist dann nur noch die regelmäßig Wartung der Geräte inklusive Batterie- tausch. Wichtig zu wissen: Wer die Rauchmelderpflicht missachtet, kann im Schadensfall nicht auf die Leistung seiner Versicherung hoffen. Denn bei grober Fahrlässigkeit streicht diese ihre Leistung rigoros zusammen und die Kosten eines Brandes können schnell fünfstellige Beträge erreichen.
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Das neue Jahr beginnt nicht überall mit Schnee und Eis. Dennoch sollte von Anfang an Klarheit darüber herrschen, wer, wann, wo und in welchem Umfang das kalte Weiß beseitigen muss. Zunächst einmal sind die Eigentümer von Grundstücken dafür verantwortlich, Schnee und Eis wegzuräumen sowie dafür zu sorgen, dass Streugut auf dem Boden verteilt wird. Unfälle sollen so wirkungsvoll verhindert werden. Allerdings ändern sich die Zuständigkeiten bei Mietverhältnissen. In diesem Fall müssen Mieter diese Aufgaben über- nehmen. Trotzdem gilt es für Eigentümer, dies schriftlich festzuhalten – im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Da- bei muss diese Pflicht jedoch nicht zu jeder Tag- und Nacht- zeit erfüllt werden. Grundsätzlich gilt für Wochentage, dass man erst ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr wirklich ran muss. Abends kann man sich wiederum ab 20 Uhr zurücklehnen. Allerdings gelten Ausnahmen, zum Beispiel für Gastronomiebetriebe, die auch nach 20 Uhr geöffnet sind. Generell gilt es darauf zu achten, dass man im Fall von Krankheit oder Urlaub von seinen Pflichten nicht befreit wird, sondern selbst für Ersatz sorgen muss.
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Wer noch keine Privathaftpflichtversicherung hat, sollte unbedingt eine abschließen“, lautete jüngst das Fazit der Zeitschrift Finanztest. Bislang verzichten 15 Prozent aller Haushalte in Deutschland auf den wichtigen Basisschutz einer Haftpflichtversicherung. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 des Statistischen Bundesamtes für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Dabei sparen, wie nicht anders zu vermuten, laut Untersuchungsergebnissen insbesondere einkommens- schwache Haushalte. Allerdings wird damit an der falschen Stelle gespart, während sich das Einsparpotenzial selbst in Grenzen hält.
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Wie schnell kann es passieren, dass eine Unachtsamkeit dazu führt, dass andere geschädigt werden und man sein Leben lang auf den Kosten sitzen bleibt. Dabei sind die privaten Haftpflichtversicherungen heutzutage bereits zu ganz kleinen monatlichen Beträgen zu haben. Wenn man diese Beträge zu möglicherweise lebenslang anfallenden Zahlungen infolge eines Schadensfalls ins Verhältnis setzt, dürfte niemand mehr auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Für Sparer sind die niedrigen Zinsen hierzulande ein Ärgernis. Selbst ein negativer Zinssatz ist nicht mehr tabu. Auf diese Weise gehen einem die renditeträchtigen Alternativen aus, wenn man wie die meisten Deutschen zu den Aktienmarkt- Muffeln gehört und nicht in DAX & Co investieren möchte. Gleichzeitig freuen sich Immobilienkäufer und Bauherren über die historisch niedrigen Bauzinsen. Dabei sieht es keineswegs so aus, als würde sich zum Jahresanfang 2015 daran etwas ändern. Die Zinsen für eine Immobilienfinanzierung dürften noch eine ganze Weile auf dem derzeitigen Rekordtiefstand bleiben. Zehnjährige Darlehen gibt es zum Beispiel schon zu Zinsen von rund 1,65 Prozent. Dafür hat insbesondere die Europäische Zentralbank (EZB) gesorgt. Und nun wird sogar über die umstrittenen Staatsanleihekäufe diskutiert. Sollte es auch noch dazu kommen, würde das Zinsniveau noch weiter abgesenkt. Für diejenigen, die sich einen Baukredit sichern wollen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten oder schlicht die eigene Immobilie für die Altersversorgung im Blick haben, wären das erneut gute Nachrichten.
Baufinanzierung
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Im Dezember feierte die Deutsche Rentenversicherung ihr 125-jähriges Bestehen. Trotz der Feierlaune wurde dabei auch deutlich, dass es bei der Altersvorsorge nicht mehr ohne private Vorsorge geht. Am besten wurde dies in der Würdigung der Deutschen Rentenversicherung durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel deutlich. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Reformen der vergangenen Jahre dazu beigetragen haben, die gesetzliche Rente „auch in Zukunft auf ein solides Fundament zu stellen“. Zugleich betonte sie jedoch auch, dass sich „eine angemessene Absicherung im Alter künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsoge aufbauen lässt.“
Drei-Schichten-Modell
Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen hat die Politik bereits 2005 durch die Einführung des Drei-Schichten-Modells gesetzt. Sie reagierte damals auf den zunehmenden Reformdruck bei der Rente durch den demografischen Wandel. Angesichts von staatlichen Förderangeboten, wie der Riester-Rente, ist eine sichere private Altersvorsorge im Rahmen des Drei-Schichten-Modells jedoch kein Hexenwerk. Die erste Schicht soll dabei in Form der gesetzlichen Rente die Grundversorgung sicherstellen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen der individuellen Vorsorge. Unter die dritte Schicht fallen schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sowie Anlageformen wie etwa Immobilien.
Eigenmittel und Förderung
In der zweiten Schicht lassen sich durch die Kombination von eigene Mitteln und staatlichen Fördergeldern trotz des aktuellen Niedrigzinsniveaus attraktive Renditen erzielen und so eine vernünftige Altersvorsorge aufbauen. Das erste Kernelement ist hierbei die bekannte Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht hierbei in Zulagen und zusätzlichen Steuervorteilen. Jeder erwachsene Riester-Kunde erhält somit 154 Euro Grundzulage im Jahr, sofern er mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens investiert hat – abzüglich der staatlichen Zulagen wohlgemerkt. Zudem gibt es für jedes Kind weitere Zulagen. Je nach Gesamthöhe des Beitrags ergeben sich dann noch weitere Steuervorteile.
Betrieblich Vorsorgen
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist das zweite Kernelement der zweiten Schicht. Die bAV ist inzwischen längt nicht mehr eine freiwillige Arbeitgeberleistung. Heute können Arbeitnehmer von ihrem Chef eine bAV verlangen, wenn sie bereit sind, dafür auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Diese Möglichkeit nennt sich Entgeltumwandlung. Dabei werden die bAV-Beiträge vom Bruttogehalt abgezogen, so dass es Einspareffekte bei Steuern und Sozialabgaben gibt.
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Zum Jahreswechsel haben zahlreiche private Krankenversicherungen ihre Tarife angepasst. Während in manchen Fällen die Beiträge gesenkt oder neue Garantien ausgesprochen wurden, steht aber auch des Öfteren eine Beitragserhöhung im Raum. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben den normalen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch neue Medikamente und Behandlungsmethoden sowie höhere Personalkosten sorgt auch bei den privaten Krankenversicherungen das anhaltende Niedrigzinsniveau für Probleme. Denn ein Teil der Beiträge wird stets nach Risikogesichtspunkten angelegt, um damit später anfallende Kosten zu bezahlen. Da die Renditen hierfür aufgrund der weltweit gesunkenen Zinsen nicht mehr wie früher erwirtschaftet werden können, werden die Kosten auf die Versicherten umgewälzt. Allerdings muss eine Beitragsanpassung für Privatversicherte kein Dauerproblem werden, denn sie stellen einen guten Grund dar, nachzusehen ob Leistungen und Beiträge noch mit den eigenen Vorstellungen zusammenpassen, oder ob nicht doch ein Wechsel des Tarifs oder der Versicherung sinnvoll ist. Dabei ist es wichtig zu wissen: Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Anpassung kann ein Versicherter die Sonderkündigung aussprechen. Das heißt bei Bekanntwerden Ende November kann noch bis Ende Januar eine Kündigung erfolgen und die Versicherung gewechselt werden. Die Handlungsoptionen im Fall einer Beitragserhöhung richten sich nach Lebensalter, Gesundheitszustand und Versicherungsdauer. Je älter man ist, umso teurer wird der Umstieg zu einer neuen Gesellschaft. Vorerkrankungen können außerdem zu höheren Beiträgen oder sogar Versicherungsausschlüssen führen. Schließlich kommt noch der Faktor Versicherungsdauer hinzu, denn im Fall eines Wechsels können die Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden. Daneben gibt es auch innerhalb einer Versicherung verschiedene Optionen, die monatlichen Beiträge stabil zu halten bzw. zu senken. Neben der Erhöhung des Selbstbehalts besteht auch die Möglichkeit in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln. Privatversicherte haben also jede Menge Optionen, für die jedoch eine ausführliche Beratung notwendig ist.
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