Kategorie: Allgemein

Renovieren? Ja, aber…

21.05.2015 | Renovieren? Ja, aber…

Die Renovierung von Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. In vielen Fällen geht es gar nicht anders, als sich am Ende vor Gericht wiederzufinden. Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt dabei die Position der Bewohner und räumt mit einigen gängigen Vertragsklauseln auf. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Allerdings wird seit Jahren die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Nun haben die Richter in Bezug auf diese Reparaturen entschieden, dass auf Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, keine Renovierungsverpflichtungen automatisch über den Mietvertrag abgewälzt werden können. Außerdem wurde entschieden, dass unabhängig davon, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert bezogen wurde, die so genannte Quotenklausel unwirksam ist. Dabei geht es um den Fall, dass Mieter vor Ablauf der typischen Renovierungsintervalle ausziehen. Bei Flur, Bad und Küche liegen diese Intervalle bei drei Jahren und bei den Haupträumen bei fünf Jahren. Bisher konnten Mieter, die nur kurze Zeit in einer Wohnung gelebt haben, im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die prozentualen Anteile konnten dabei variieren. Auf Richterseite hatte man vor allem bemängelt, dass Mieter damit unangemessen benachteiligt würden, da sie auf diese Weise nicht nur ihre eigenen Abnutzungen beseitigen müssten, sondern auch diejenigen des Vormieters. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, zeigt die Aussage von Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund, wonach solche Klauseln in jedem zweiten Mietvertrag vorkommen würden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Forward-Darlehen

16.05.2015 | Forward-Darlehen

Die (Bau-)Zinsen sind dank der EZB auf einem Rekordtief. So mancher Häuslebauer ärgert sich hier über seine eigenen Zinsen. Denn erst wenn die Zinsbindungsfrist des laufenden Kredits zu Ende ist, können sich Immobilienfinanzierer entweder bei dem bisherigen Kreditgeber oder bei einer anderen Bank eine günstige Anschlussfinanzierung sichern. Allerdings müssen auch diejenigen, deren Zinsbindungsfrist noch einige Jahre weiterläuft, nicht Angst haben außen vor zu bleiben. Und dazu müssen sie nicht einmal eine Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen. Wer noch einige Zeit bis zur Umschuldung warten muss, kann sich die Niedrigzinsen bereits jetzt sichern, mit einem Forward-Darlehen. Auf diese Weise sichern sich Schuldner gegen steigende Zinsen ab, während heute schon mit festen Monatsraten kalkuliert werden kann. Auch in diesem Fall können sich die Immobilienfinanzierer nach günstigen Angeboten umsehen und müssen nicht bei ihrem bisherigen Kreditgeber bleiben. Es werden zwar Zinsaufschläge fällig, allerdings sind diese derzeit sehr niedrig, so dass sich das Forward-Darlehen trotzdem lohnen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Deutsche investieren mehr

11.05.2015 | Deutsche investieren mehr

Seit vielen Jahren wird es immer deutlicher, dass der demografische Wandel das deutsche Rentensystem in Zukunft vor große Herausforderungen stellen wird. Dank des medizinischen Fortschritts werden die Menschen immer älter, während weniger Kinder als früher geboren werden. Die Praxis, bei der die jüngeren Generationen die Renten der älteren Generationen bezahlen, ist nicht so einfach fortzuführen, wenn es immer mehr Rentner und immer weniger junge Einzahler gibt. Aus diesem Grund versuchen die verschiedenen Bundesregierungen seit langer Zeit, egal zu welcher politischen Richtung sie gehören, dieses Problem zu bekämpfen und langfristig effektive Lösungen zu finden. Neben schmerzhaften Rentenkürzungen gehören dazu insbesondere Maßnahmen, mit denen die Altersversorgung deutlich breiter als in der Vergangenheit aufgestellt werden soll. Hierzu gehört auch die betriebliche Altersversorgung. Sie zählt zur zweiten Ebene der drei Ebenen bzw. Säulen der Alterssicherung in der Bundesrepublik. Aus diesem Grund ist es positiv zu sehen, dass immer mehr Beschäftigte in Deutschland diese Form der Altersversorgung nutzen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) ausgerechnet hat, investieren Beschäftigte in Deutschland im Jahr 2012 durchschnittlich 362 Euro in ihre betriebliche Altersvorsorge. Demnach waren das 0,9 Prozent der Bruttojahresverdienste. Hochgerechnet auf alle Beschäftigten in Deutschland entsprach das einem Gesamtvolumen von 9,5 Mrd. Euro. Die Summe lag damit knapp unter den Investitionen in die „Riester-Rente“. Nach vorläufigen Angaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA) betrugen die Gesamtbeiträge für geförderte „Riester-Verträge“ für das Beitragsjahr 2012 rund 10,1 Mrd. Euro. Sie setzten sich aus Eigenbeiträgen von 7,3 Mrd. Euro und staatlichen Zulagen von 2,8 Mrd. Euro für die Zulagenberechtigten zusammen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Erfolgreich durchs Zinstief

04.05.2015 | Erfolgreich durchs Zinstief

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat mit ihren im März begonnenen Anleihenkäufen die Niedrigzinsphase bekräftigt. Stolze 60 Mrd. Euro sollen bis September 2016 jeden Monat dafür aufgewendet und damit eine Gesamtsumme von rund 1,1 Bio. Euro in die Märkte gepumpt werden. Anleger sind daher auf Sachwerteinvestments wie Aktien angewiesen, wenn eine positive Rendite erwirtschaftet werden soll und das aktuell anhaltende Zinstief überbrückt werden soll. Mit Mischfonds sichern sich Sparer zugleich gegen vermeintlich schwankende Börsen ab, da diese Produkte im Fall der Fälle auch auf Anleihen-Investments zurückgreifen. So konnte beobachtet werden, dass der DAX auch einige Rücksetzer hinnehmen kann. Sollte eine größere Korrektur einsetzen, können die Manager der Mischfonds sehr schnell den festverzinslichen Anteil erhöhen und auf diese Weise mögliche Kursverluste an den Aktienmärkten abfedern. Auf der anderen Seite sind Anleger mit dem Aktienanteil sehr gut positioniert, um von einer anhaltenden Rekordjagd an den Börsen zu profitieren. Das EZB-Anleihenkaufprogramm soll schließlich auch für eine Ankurbelung der Wirtschaft und damit auch höhere Unternehmensgewinne sowie Aktienkurse sorgen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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JACKLINE WAFULA HAT ES GESCHAFFT!

22.04.2015 | JACKLINE WAFULA HAT ES GESCHAFFT!

Herzlichen Glückwunsch Jackline Wafula und viel Erfolg mit  dem Lebensmittelgeschäft.   Wir freuen uns über jeden, der auf das Bild klickt und auch mit kleinen Summen einen großen Beitrag zur Selbsthilfe leistet. Jackline ist 27 Jahre alt und betreibt ein kleines Geschäft, um Lebensmittel wie u.a. Gemüse zu verkaufen. Mit ihrer Familie lebt sie in der World Vision-Region Matete in Kenia, in welcher sie seit 3 Jahren ihre Waren an Kunden vor Ort verkauft. Darüber hinaus beschäftigt sie einen weiteren Mitarbeiter, der ihr hilft, das Geschäft zu betreiben. Jackline beantragt nun einen Kleinkredit bei World Vision, damit sie ihr Geschäft erweitern kann. Mit dem Darlehen plant sie weitere Mengen an Lebensmittel zu beschaffen, um das Gesamtsortiment zu erweitern und dadurch insgesamt mehr Waren verkaufen zu können. Mit den höheren Gewinnen hieraus kann sie ihre Familie finanziell noch besser versorgen. Jackline kümmert sich zusätzlich um eine weitere Angehörige, die im gleichen Haushalt lebt.
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Gesetzliche Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen

16.04.2015 | Gesetzliche Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen

Der Gesetzgeber wird die Voraussetzungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen grundlegend ändern: Ab dem 01.04.2015 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch nach Vorlage der Fahrzeugpapiere fahrzeugbezogen ausgegeben. Darüber hinaus wird im Regelfall eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 StVZO erforderlich. Mit der Neuregelung des Verfahrens reagiert der Gesetzgeber auf die anhaltende missbräuchliche Verwendung und insbesondere den Zwischenhandel mit den bislang fahrzeugunabhängigen Kurzzeitkennzeichen. Gleichzeitig bedeutet dies auch eine Beschränkung der Verfügbarkeit von Kurzzeitkennzeichen. Spontankäufe von Fahrzeugen werden mit einem vorsorglich mitgebrachten Kurzzeitkennzeichen nicht mehr möglich sein. Ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs nach § 29 StVZO erlauben Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle beziehungsweise zur Reparatur im Zulassungsbezirk (auch im angrenzenden Zulassungsbezirk) und zurück. Damit gleichen die Voraussetzungen für Kurzzeitkennzeichen zukünftig jenen für normale amtliche Kennzeichen.    
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Kostensteigerungen im Blick

09.04.2015 | Kostensteigerungen im Blick

Untersuchungen zeigen immer wieder, dass Kostensteigerungen bei Bauvorhaben eher die Regel und keineswegs die Ausnahme sind. Und da Zeit bekanntermaßen auch (viel) Geld bedeutet, kann es in sehr vielen Fällen für Häuslebauer unnötig teuer werden. Daher ist es wichtig, Mehrkosten und mögliche Bauverzögerungen schon frühzeitig zu berücksichtigen. Entscheidend ist es dabei, Puffer einzuplanen. Diese gilt es sowohl in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht großzügig zu bemessen. Denn selbst wenn alles bis ins letzte Detail geplant zu sein scheint, kann zum Beispiel noch das Wetter dazwischenfunken. Ein wichtiger Faktor bei möglichen Bauverzögerungen ist die Selbstüberschätzung. Das Einbringen von Eigenleistungen führt dazu, dass die Höhe der benötigten Finanzierung geringer ausfällt. Doch wenn man die eigenen Fähigkeiten überschätzt, kann es am Ende teurer als gedacht werden, da Reparaturen fällig werden oder bestimmte andere Arbeiten nicht ausgeführt können, weil man selbst zu lange benötigt. Ganz wichtig ist auch das Thema Sonderwünsche. Eine möglichst umfangreiche vorherige Planung schont den Geldbeutel. Falls Sie Fragen zu Ihrem Finanzierungsvorhaben haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Fonds beliebt wie nie

07.04.2015 | Fonds beliebt wie nie

Die jüngsten Daten des Fondsverbandes BVI haben es gezeigt: 2014 war ein Rekordjahr für die deutsche Fondsbranche. Demnach kletterte das verwaltete Branchenvermögen gegenüber dem Vorjahr um 13 Prozent auf den neuen Höchstwert von 2.382 Mrd. Euro. In den vergangenen zehn Jahren war sogar eine in etwa Verdopplung des Vermögens zu beobachten. Dies ist wenig verwunderlich. Einerseits investieren die Deutschen seit jeher gerne in breit diversifizierte Anlageklassen wie Fonds, andererseits sind Fonds gerade angesichts der Niedrigzinsen eine renditeträchtige Alternative. Zwei Drittel des Vermögens entfallen dabei auf das rein institutionelle Geschäft in Spezialfonds und freien Mandaten. Rund ein Drittel oder etwa 788 Mrd. Euro verwalten die Fondsgesellschaften in Publikumsfonds. Dort wurde 2014 ein Mittelzufluss um 10 Prozent oder um netto 32,4 Mrd. Euro verzeichnet. Das ist das beste Neugeschäft seit 2005. Auf Seiten des BVI schreibt man die wachsende Beliebtheit von Fonds insbesondere der gefallenen Attraktivität von Zinsprodukten wie Sicht- und Termineinlagen zu. Besonders beliebt waren einmal mehr die Mischfonds. Sie sammelten 2014 die Rekordsumme von netto 22,7 Mrd. Euro ein. Auf diese Weise können Anleger von der jüngsten Kursrallye an den Aktienmärkten profitieren, während die Mischfonds gleichzeitig auch in festverzinsliche Wertpapiere investieren und so für einen Risikoausgleich sorgen. Der ist umso wichtiger, da sich die Aktienmärkte zuletzt erfreulich entwickelten, Krisen in der Ukraine und im Nahen Osten oder der Schuldenstreit mit Griechenland jedoch jederzeit wieder Turbulenzen auslösen können. Aktienfonds verzeichneten im Gegensatz zu den Mischfonds Abflüsse in Höhe von 10,2 Mrd. Euro. Trotzdem blieben sie mit einem verwalteten Vermögen von 278 Mrd. Euro die volumengrößte Gruppe bei den Publikumsfonds. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Elterngeld Plus gestartet

06.04.2015 | Elterngeld Plus gestartet

Die Deutschen werden immer älter und bekommen immer weniger Kinder. Während ersteres eine gute Nachricht darstellt, versuchen sich die verschiedenen Bundesregierungen seit vielen Jahren gegen die zweite Entwicklung zu stemmen. In dieser Zeit wurden viele Maßnahmen verabschiedet, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den werdenden Eltern die Angst vor dem befürchteten finanziellen Abstieg nach der Geburt ihrer Kinder nehmen sollen. Zu den Maßnahmen zählt das Elterngeld. Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Ab 2015 gibt es das so genannte Elterngeld Plus. Dieses kann für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 zur Welt kommen, beantragt werden. Es richtet sich an diejenigen, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Diesen Eltern wird die Möglichkeit geboten, das Elterngeld doppelt so lange wie bisher zu beziehen, dafür aber auch nur in halber Höhe. Einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus gibt es, wenn sich beide, Mutter und Vater, entscheiden, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches das betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Beim Elterngeld Plus werden diese Beträge halbiert. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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